Öffentliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Aufhebung des Bebauungsplans "An der Frankenauer straße" der Gemeinde Königshain-Wiederau Vorentwurf 07/2022
Der Gemeinderat Königshain-Wiederau hat in der öffentlichen Sitzung am 31.03.2022 die Aufstellung einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan "An der Frankenauer Straße" Gemeinde Königshain-Wiederau beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans "An der Frankenauer Straße" umfasst die Flurstücke 113/17 und 113/19 vollständig und teilweise die Flurstücke 109/ a, 109/8, 109/9, 113/14, 113/15, 113/18 und 308 der Gemarkung Königshain. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha. Der Vorentwurf des Textbebauungsplanes in der Fassung 07/2022 wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 05.08.2024 bis 06.09.2024 im Internet unter https:/Iwww.königshain-wiederau.de/bekanntmachungen/index.php sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau, Gewerbegebiet 3, im Bauamt, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr. Freitag geschlossen Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse: beteiligung@staedtebau-chemnitz.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich an die Postanschrift: Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau, Gewerbegebiet 3, 09306 Königshain-Wiederau gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 c EUDSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Königshain-Wiederau, 30.07.2024
Voigt Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau
Bauamt