Flächennutzungsplan Stadt Kirchberg Frühzeitige Beteiligung

14. Änderung Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg- "Bauflächen an der Dorfstr. südl. HNr.83"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.09.2022 bis 23.10.2022
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Planzeichnung

Gemeinschaftsausschuss

der VG Kirchberg, Hirschfeld, Hartmannsdorf, Crinitzberg

Gemeinschaftsausschussvorsitzende

ÖFFENTLICHE B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes

der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf, Hirschfeld „Bauflächen südlich der Dorfstraße 83“, Gemeinde Hartmannsdorf in Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

D er Stadtrat hat im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 28.06.2022 und der Gemeinschaftsausschuss hat am 28.06.2022 ebenfalls im öffentlichen Teil der Gemeinschaftsausschusssitzung die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf, Hirschfeld „Bauflächen südlich der Dorfstraße 83“, Gemeinde Hartmannsdorf“ beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt an der Dorfstraße im Süden von Hartmannsdorf und umfasst teilweise die Flurstücke Nr. 316 und 322/2 mit einer Fläche von insgesamt ca. 0,6 ha.

Die einbezogenen Flächen im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen sollen der Wohnbebauung sowie ergänzend wohnnahen freiberuflichen und kleingewerblichen Nutzungen zugeführt werden. Der Standort wird bisher bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet. Es ist daher eine Beplanung für die angedachten baulichen Maßnahmen erforderlich.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Dorfstraße südlich Hausnummer 83“ vorgesehen. Der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erarbeitende Umweltbericht wird entsprechend § 2 Abs. 4, Satz 5 BauGB mit für die Änderung des Flächennutzungsplans übernommen. Als vorbereitender Bauleitplan soll der Flächennutzungsplan in seiner Darstellung dahingehend geändert werden, dass der zur Wohnbebauung vorgesehene Bereich in der Gesamtheit entsprechend seiner tatsächlichen Hauptnutzung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbaufläche dargestellt wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB soll durch die Offenlegung des Vorentwurfs mit Stand 08/2022 erfolgen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

06. Oktober 2022 bis 23. Oktober 2022

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Bauamt, Zimmer 251, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

zur öffentlichen Einsicht aus.

Nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 376062/83200 bzw. 037602/83175 können während der oben genannten Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während dieser Auslegungsfrist ist es für jedermann möglich, Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift zu bringen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kirchberg/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern das beschlussfassende Organ deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin sind Vereinigungen nach § 4 Abs. 3, S. 1 Nr. 2 UmwRG nach § 7 Abs. 3 UmwRG bzgl. aller nicht oder nicht rechtzeitig im Auslegungsverfahren vorgebrachten Einwendungen, die sie aber hätten vorbringen können in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG ausgeschlossen.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten an der o. g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden.

Kirchberg, den 05.09.2022

D. Obst

Gemeinschaftsausschussvorsitzende

Kontaktperson

Uwe Barth, Sachbearbeiter Bauamt

Te. 037602-83175

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, gesetzlich vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Obst

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Prager

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ‚Flächennutzungsplan 12. Änderung „Bauflächen an der Schneeberger Straße" in Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf‘.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

-Stadt- bzw. Gemeinderäte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadtverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Kirchberg unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

an den Sie sich mit Beschwerden wenden können.

Auf Wunsch ist eine Kopie erhältlich.

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