Bebauungsplan Stadt Kirchberg Beschluss

Bebauungsplan Nr. 4- 'Gebiet der ehemaligenMöbelstoffwerke und angrenzender Flächen', 2. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.05.2022 bis 24.05.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 4

„Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen-2. Änderung“ - Stadt Kirchberg

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hat in der Sitzung am 06.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 4 "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen-2. Änderung"- Stadt Kirchberg, gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr.2 BauGB in der Fassung vom November 2020, redaktionell geändert im Mai 2021 als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan liegt ab sofort im Bauamt der Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während der Dienstzeiten

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach telefonischer Vereinbarung unter 037602/83170 im Bauamt der Stadt Kirchberg möglich. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Gemäß § 215 Abs.1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Gemäß § 4 Abs.4 Satz 1 i.V.m. Abs.5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

  4. vor Ablauf der in §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft (§ 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).

Kirchberg, den 25.05.2022

D. Obst

Bürgermeisterin

Kontaktperson

U. Barth
Sachbearbeiter Bauamt

Stadtverwaltung Kirchberg
Neumarkt 2, 08107 Kirchberg
Telefon: (0 37 602) 83-175
Telefax: (0 37 602) 83-271
 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, gesetzlich vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Obst

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Prager

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 4 „Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen-2. Änderung“ - Stadt Kirchberg.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

-Stadt- bzw. Gemeinderäte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadtverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Kirchberg unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

an den Sie sich mit Beschwerden wenden können.

Auf Wunsch ist eine Kopie erhältlich.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbericht, Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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