Bebauungsplan Stadt Kirchberg Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.02.2022 bis 07.03.2022
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Planzeichnung

Gemeinde Hartmannsdorf

Bürgermeisterin

ÖFFENTLICHE B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung

des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf

Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Gemeinde Hartmannsdorf haben im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf in der Fassung 11/2021, gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen „Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf bestehend aus dem Plan- und Textteil sowie der Begründung mit Umweltbericht, liegt in der Zeit

vom 03. Februar 2022 bis 07. März 2022

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

und in der Gemeinde Hartmannsdorf, Badstraße 1 in 08107 Hartmannsdorf während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

Nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 376062/83200 bzw. 037602/83175 können während der oben genannten Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während dieser Auslegungsfrist ist es für jedermann möglich, Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kirchberg/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten an der o. g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden.

Hartmannsdorf, den 14.12.2021

C. Nicolaus

Bürgermeister

Kontaktperson

Uwe Barth

Sachbearbeiter Bauamt

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, gesetzlich vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Obst

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Prager

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ‚Flächennutzungsplan 12. Änderung „Bauflächen an der Schneeberger Straße" in Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf‘.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

-Stadt- bzw. Gemeinderäte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadtverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Kirchberg unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

an den Sie sich mit Beschwerden wenden können.

Auf Wunsch ist eine Kopie erhältlich.

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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