Bebauungsplan Stadt Kirchberg Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ , 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2021 bis 08.04.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sollen die Voraussetzungen für eine Neuordnung des Fachmarktzentrums an der Schneeberger Straße geschaffen werden. Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.

Im Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes wurde vorgetragen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung einer Klarstellung bedürfen. Diesen Anregungen wird im 2. geänderten Entwurf durch eine entsprechende Modifizierung der Festsetzungen entsprochen. Außerdem wird die Regelung zu den Anlieferzeiten rechtskonform geändert.

Der Stadtrat und die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg haben im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26.01.2021 den 2. geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 30.11.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen. Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Abgabe von Stellungnahmen auf die geänderten Inhalte sowie die davon berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken. Die geänderten Teile sind in Rechtsplan und Begründung gekennzeichnet.

Der 2. geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ der Stadt Kirchberg, bestehend aus dem Rechtsplan (Planteil und Textteil) und der zugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht, alles in der Fassung vom 30.11.2020, sowie die den 2. Geänderten Entwurf betreffenden Gutachten und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 04. März 2021 bis einschließlich 08. April 2021

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

zur öffentlichen Einsicht aus. Nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 376062/83200 bzw. 037602/83175 können während der oben genannten Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden. Während dieser Auslegungsfrist ist es für jedermann möglich, Hinweise und Anregungen zum geänderten Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kirchberg/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt, bewertet und Schlussfolgerungen für die Planung und den Vollzug dargelegt. Die Umweltprüfung hat bezüglich des 2. geänderten Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 folgendes Ergebnis erbracht:

Durch den 2. geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich keine Umweltauswirkungen.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu den Inhalten, die Gegenstand des 2. geänderten Entwurfes sind, nicht vor.

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Uwe Barth, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg

Tel.: 037602-83175

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