Bebauungsplan Stadt Kirchberg Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 4 , Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen', 2. Änderung; geänderter Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.07.2020 bis 03.08.2020
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung

Geänderter Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4

‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘, Stadt Kirchberg

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sollen die Voraussetzungen für eine Neuordnung des Fachmarktzentrums an der Schneeberger Straße geschaffen werden. Mit der Änderung des Entwurfs sollen die Planungsziele bezüglich eines attraktiven Angebotsspektrums unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der dafür erarbeiteten Auswirkungsanalyse differenziert formuliert werden.

Der Änderungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.

Der Stadtrat und die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg haben im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 28.04.2020 den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 18.03.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen.

Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Abgabe von Stellungnahmen auf die geänderten Festsetzungen sowie die davon berührten Behörden zu beschränken. Die geänderten Teile sind in Rechtsplan und Begründung gekennzeichnet.

Der geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ der Stadt Kirchberg, bestehend aus dem Rechtsplan (Planteil und Textteil) und der zugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht, alles in der Fassung vom 18.03.2020, sowie die Gutachten und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 03. Juli 2020 bis einschließlich 03. August 2020

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

zur öffentlichen Einsicht aus. Nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 376062/83200 bzw. 037602/83175 können während der oben genannten Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden. Während dieser Auslegungsfrist ist es für jedermann möglich, Hinweise und Anregungen zum geänderten Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kirchberg/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt, bewertet und Schlussfolgerungen für die Planung und den Vollzug dargelegt. Die Umweltprüfung hat bezüglich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 folgendes Ergebnis erbracht:

Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. Es erfolgt die Neuordnung des Standortes, wobei sich der Grad der Versiegelung nicht verändert. Die zeichnerische Festsetzung der Rödelbachaue wird an die bestehende Situation angepasst. Im Gegenzug erfolgt die Übernahme der acht bestehenden Winter-Linden als zu erhaltene Gehölze und des Grünstreifens im westlichen Teil des Plangebietes. Weitere Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter treten nicht auf.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. als Bestandteil der Begründung: Umweltbericht mit integriertem Artenschutz zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ der Stadt Kirchberg, 2020

  2. Historische Recherche Einkaufszentrum Schneeberger Str. 1 08107 Kirchberg, 2017

  3. Orientierende Untersuchung des Untergrundes, Schneeberger Str. 1 08107 Kirchberg, 2017

  4. Orientierende Baugrunduntersuchung, Neubau eines Lebensmittelmarktes in 08107 Kirchberg, Schneeberger Str. 1, 2017

  5. Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘, 2019

  6. Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Planvorhabens Schneeberger Straße 1 in Kirchberg; 2019

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Artenschutz: artenschutzrechtliche Kontrolle vor Abriss, Umbau oder Sanierung erforderlich (1)

Grünordnung: Erhalt und Anpflanzung von Gehölzen, extensive Grünflächenentwicklung am Rödelbach, wasserdurchlässige Stellplatzbefestigung (1)

Immissionsschutz: Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet erforderlich (5)

Denkmalschutz / Archäologie:
bauliche Veränderungen am und in unmittelbarer Umgebung des Kulturdenkmals genehmigungsbedürftig, archäologischer Relevanzbereich, vor Bodeneingriffen Grabungen erforderlich, ehemaliger Friedhof (1)

Baugrund / Altlasten: aufgefüllte Böden und Altlastenverdachtsflächen vorhanden, Empfehlung umfänglicher geotechnischer Baubegleitung (1, 2, 3, 4)

Radonschutz: wahrscheinlich erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft, Schutzmaßnahmen erforderlich (1)

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Uwe Barth, Sachbearbeiter Bauamt

Tel. 037602/83175

Gegenstände

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