Bebauungsplan Stadt Kirchberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Zur Schützenhöhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.05.2018 bis 02.07.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des

Bebauungsplanes Nr. 15 mit integriertem Grünordnungsplan „Zur Schützenhöhe“,

Stadt Kirchberg

Der Stadtrat und die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg haben im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 24.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 mit integriertem Grünordnungsplan „Zur Schützenhöhe“, Stadt Kirchberg mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung 03/2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB mit paralleler Einholung der Stellungnahmen nach §4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 mit integriertem Grünordnungsplan „Zur Schützenhöhe“, Stadt Kirchberg, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 500 mit Textteil und die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht, alles in der Fassung 03/2018, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 31. Mai 2018 bis 02. Juli 2018

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

zur öffentlichen Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt, bewertet und Schlussfolgerungen für die Planung und den Vollzug dargelegt. Die Umweltprüfung im Entwurf 03/2018 hat bezüglich des Bebauungsplanes Nr.15 folgendes Ergebnis erbracht:

Das Planvorhaben hat in Verbindung mit eingriffsvermeidenden, -minimierenden oder -kompensierenden Festsetzungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter keine erheblichen Umweltauswirkungen. Die beeinträchtigenden Planauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere sowie Wasser werden durch dem Bebauungsplan zugeordnete Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie wasserdurchlässige Bauweisen kompensiert.

Es liegen folgende nach Einschätzung der VG Kirchberg wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Belangträger

Schreiben vom

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität

  • Hinweise zur Geologie

27.11.2017

Landesamt für Archäologie

  • Keine Einwände, Belange sind ausreichend berücksichtigt

08.11.2017

Sächsisches Oberbergamt

  • Plangebiet liegt im Erlaubnisfeld „Erzgebirge“

  • In diesem Feld sind in der Vergangenheit bergbauliche Arbeiten durchgeführt worden

  • Nichtrisskundige Grubenbaue nicht ausgeschlossen

  • Hinweis §5 SächsHohlrVO und §5 Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

16.11.2017

Landratsamt Zwickau

Untere Wasserbehörde

  • Grundwasser – Hinweis Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

  • Flächenversiegelung auf unbedingt erforderliches Maß beschränken

  • Zustimmung der Wasserwerke Zwickau für Nutzung vorhandenes Regenrückhaltebecken für Niederschlagswasser der Stichstraße einholen

  • aufgrund der topografischen Lage kann es zu wild abfließenden Oberflächenwasser kommen, Verweis auf die Regelung gemäß §37 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • Baugrundgutachten mit Versickerungsnachweis wird vorgelegt

  • Wasserrechtliche Erlaubnis für Regenwasserversickerung einholen

  • bei Anschnitt Grundwasser, Anzeige gemäß § 49 WHG

  • Bohrungen/Erdaufschlüsse im Bereich §49 WHG anzeigen

  • Errichtung Erdwärmesondenanlage - Einholung wasserrechtliche Erlaubnis

  • Hinweis: §60 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 55 Abs. 5 SächsWG beachten

SG Immissionsschutz

  • Keine immissionsschutzrechtlichen Belange

SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz

  • Hinweis zur flächensparenden und versiegelungsarmen Bauweise

  • Stellflächen sowie Zufahrt und Zuwegungen sind wasserdurchlässig vorzusehen

  • Hinweis zur Aufnahme der zu errichtenden Bauwerke in den natürlichen Geländeverlauf in den textlichen Festsetzungen

SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

  • Hinweis zur Sicherung des Vollzugs der geplanten Ausgleichsmaßnahmen

  • Hinweis zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, Bodenversiegelung auf das notwendige Maß

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

  • Hinweis zur Prüfung der Flurstücksgrenzen

  • Hinweis auf §§6 und 27 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)

SG Bauaufsicht und Denkmalschutz

  • Hinweis zur Vorlage der Planung an Denkmalfachbehörden

SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

  • Hinweis zur Überarbeitung Rechtsgrundlagen

  • Hinweis zur Überarbeitung Umweltbericht nach der neuen geltenden Fassung

  • Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung

  • Hinweis zur Erläuterung B-Plan Überlagerungen

  • Bereinigung zeichnerischer Festsetzungen

  • Einarbeitung aktueller Zahlen Bevölkerungsentwicklungen

  • Hinweis zur Prüfung §9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB

Stabsstelle für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

  • Hinweis zur Prüfung Lage/Höhe Rettungsfenster

  • Hinweis zum Löschwasserbedarf

  • Rechtliche Sicherung Zufahrtsstraße, Beachtung DIN 14090

Ordnungsamt – SG Polizeirecht

  • Hinweis zur Informationspflicht bezüglich Kampfmittel oder ähnlicher Gegenstände militärischer Herkunft

Amt für Abfallwirtschaft

  • Hinweis zur Befahrbarkeit mittels Entsorgungsfahrzeug

11.12.2017

Ebenso erfolgte eine Erschließungsplanung durch das Büro Bauer Tiefbauplanung GmbH Aue vom 06.04.2017 mit dem Ergebnis, dass die Erschließung des Wohngebietes für sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen möglich ist. Mit der vorgesehenen Entwässerungsvariante wurde eine wirtschaftliche Lösung zur Abwasserbeseitigung gefunden, welche das vorhandene Entwässerungssystem der WWZ entlastet.

Durch die Rechtswirksamkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Kirchberg ist die In-Kraft-Setzung der Bebauungsplansatzung möglich.

Kirchberg, den 03.05.2018                                                                                                               gez. D. Obst                                                                                                                                     Bürgermeisterin

Kontaktperson

U. Barth
Sachbearbeiter Bauamt

Stadtverwaltung Kirchberg
Neumarkt 2, 08107 Kirchberg
Telefon: (0 37 602) 83-175
Telefax: (0 37 602) 83-271

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bewertung Versickerung
  • Artenschutzbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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