Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches:
Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohn- und Gewerbestandort SPOWATEC GmbH“ Gemarkung Deila Fl.-St. 24/13 der Gemeinde Käbschütztal in seiner Planfassung vom 15.08.2024 gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohn- und Gewerbestandort SPOWATEC GmbH“ Deila in der Fassung vom 15.08.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen.Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohn- und Gewerbestandort SPOWATEC GmbH“ Deila, bestehend aus Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie den Erschließungsplan in der Fassung vom 15.08.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal, Zimmer 5 in der Zeit
vom 23.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Dienstzeiten: Montag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch -
Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Anregungen und Hinweise können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohn- und Gewerbestandort SPOWATEC GmbH“ Deila abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Käbschütztal unter:
https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/downloads
sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/
eingesehen werden.
Käbschütztal, 29.08.2024
Frank Müller
Bürgermeister
Frau Kühne