Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan „Niederjahna Nord 2“ - Entwurf
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat am 23.01.2018 beschlossen, für den Bereich der Flurstücke Nr. 4/24, 50 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 6/1, 6/2, 192/4, 80/1 und 184/8 jeweils Gemarkung Niederjahna, den Bebauungsplan „Niederjahna Nord 2“ aufzustellen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“ wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt.
In der Gemeinde Käbschütztal gibt es derzeit keine ausgewiesen Baulandflächen, die Bauwilligen zur Verfügung gestellt werden könnten. Vereinzelt sind freie, private Flächen im Innenbereich der verschiedenen Ortsteile vorhanden, auf die die Gemeinde aber keinen Zugriff hat. Schon in den vergangen Jahren wurden demzufolge verschiedene Ansätze unternommen in Niederjahna Bauplätze durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu sichern, jedoch konnten diese bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zum Abschluss gebracht werden. Die gute Lage im Landschaftsgebiet der Lommatzscher Pflege und die Nähe zur Kreisstadt Meißen machen das Baugebiet attraktiv für Bauwillige. Der schon lang ungenutzte, ehemalige Kindergarten der Gemeinde konnte bereits durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Niederjahna Nord“ einer Wohnnutzung in Form eines 7-Reihenhauses zugeführt werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll auch der Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Niederjahna gedeckt werden.
Da das für Wohnbebauung vorgesehene Areal im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist derzeit keine bauliche Entwicklung möglich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“ wird gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchgeführt, nachdem die dafür nötigen Kriterien auf die vorliegende Planung vollumfänglich zutreffen.
Abweichend von § 13 Abs. 2 BauGB hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.04.2018, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal in der Zeit
vom 23. Mai 2018 bis einschließlich 08. Juni 2018
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Dienstzeiten die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“ schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Dienstzeiten: Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Käbschütztal unter: https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/Bekanntmachungen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kaebschuetztal/startseite eingesehen werden.
Herr Müller, Telefon: 035244/48719
Frau Kühne, Telefon: 035244/48714