Kontakt
Pressesprecherin Anja Rücker
presse@jvadd.justiz.sachsen.de
Teilnahmebedingungen
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Zur Anmeldung müssen Name und Vorname sowie Geburtsdatum angegeben werden. Der Einlass erfolgt nur mit Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises oder gültigen Reisepasses.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit Mobilfunkendgeräten (auch Smartwatches mit SIM-Karten), Waffen, waffenähnliche Gegenstände oder Aufzeichnungsgeräten (Fotoapparat o.ä.) kein Einlass gewährt wird. Kleine persönliche Gegenstände können in Schließfächern vor der Anstalt deponiert werden. Taschen und ähnliche Gegenstände können nicht in die Anstalt gebracht werden. Die Mitnahme von Getränkefalschen (PET-Flaschen, max. 0,5 Liter) ist zulässig.
Personen, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art stehen, kann kein Einlass gewährt werden.
Da es sich bei der Justizvollzugsanstalt Dresden um eine Sicherheitsbehörde handelt, ist den Anweisungen der Bediensteten zwingend Folge zu leisten.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird das gesamte Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) videoüberwacht.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen presseöffentlichen Termin. Es kann eine Begleitung durch Medienvertreter (Presse, Funk und Fernsehen) für eine Berichterstattung erfolgen.
Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Online-Voranmeldung zum Tag der offenen Tür werden personenbezogene Daten erhoben, um die Teilnahme organisatorisch planen und durchführen zu können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Teilnehmerverwaltung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
Die Daten werden ausschließlich von der veranstaltenden Stelle verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken findet nicht statt.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung erforderlich sind, längstens jedoch bis 3 Monate nach Veranstaltungsende. Danach werden sie anonymisiert.