Frühzeitige Beteiligung am vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 7 – NETTO Markendiscount)
Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. November 2020 folgende Auslegungsbeschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 7 – NETTO Markendiscount“ und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 16. November 2020 bis zum 18. Dezember 2020 durchzuführen.
In diesem Zeitraum wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 7 – NETTO Markendiscount“, bestehend aus Lageplan, Textlichen Festsetzungen und Begründung, zu folgenden Zeiten öffentlich im Bauamt der Stadt Jöhstadt, Markt 185, 09477 Jöhstadt, ausgelegt:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gleichzeitig erhalten vom 16. November 2020 bis zum 18. Dezember 2020 die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 7 – NETTO Markendiscount“.
Stadt Jöhstadt
Hr. Schreiter
Markt 185
09477 Jöhstadt