Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 7 – NETTO Markendiscount“
Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. November 2020 folgende Aufstellungsbeschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt beschließt für einen Bereich des Flurstückes 205/3 der Gemarkung Jöhstadt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB aufzustellen.
Der Vorhabensträger, die Firma Leo Schwarz Immobiliengesellschaft mbH, Rosa-Luxemburg-Straße 27, 04103 Leipzig, verpflichtet sich, entsprechend seines Schreibens vom 13.08.2020, zur Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Nr. 7 – NETTO Markendiscount“.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Nr. 7 – NETTO Markendiscount“ soll nach § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.
Das Verfahrensgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 7 – NETTO Markendiscount“ ist in der Anlage „Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Neubau eines NETTO Markendiscount“ ausgewiesen.
Stadt Jöhstadt
Hr. Schreiter
Markt 185
09477 Jöhstadt