Wo bleibt der Datenschutz?
Ist das in diesem Abschnitt alles, was zum Datenschutz gesagt wrd - oder habe ich andere Stellen übersehen ? - Hier geht es ausschließlich um IT-Sicherheit und etwas um den technischen Datenschutz. Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder werden nicht erwähnt. Vor allem aber fehlen die unmttelbar einschlägigen Regelungen im Telemediengesetz § 11
Wikipedia schreibt dazu: In Deutschland muss ein Webseitenbetreiber gemäß https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html Abs. 1 https://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz den Nutzer unterrichten wenn er Daten erhebt ...
- „über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“
- über die Verarbeitung in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in
- „in allgemein verständlicher Form“, und
- „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“.
......Der Nutzer ist schließlich über die Möglichkeit zu informieren, das Online-Angebot anonym oder unter Pseudonym nutzen zu können (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html Abs. 6 Satz 2 TMG).
Der Link auf diese Datenschutzerklärung ist auf jeder Seite anzubringen (Ein-Klick-Lösung)
Nach neuerer Rechtsprechung ist das Fehlen einer gesetzeskonformen Datenschutzerklärung abmahnfähig:
https://www.ra-plutte.de/olg-hamburg-abmahnfaehigkeit-von-datenschutzerklaerungen/
Bei den meisten Szenarien st auch eine Einwilligung erforderlich, an die konkrete Anforderungen gestellt werden!
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Nach neuerer Rechtsprechung ist das Fehlen einer gesetzeskonformen Datenschutzerklärung abmahnfähig:
https://www.ra-plutte.de/olg-hamburg-abmahnfaehigkeit-von-datenschutzerklaerungen/
Bei den meisten Szenarien ist eine Einwilligung in die Datenschutzerklärung eforderlich
geändert von
Institut für Informationsmanagament Bremen (ifib)
am 5. Mai 2017