Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 33

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.07.2026 bis 11.08.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ in der Fassung vom Juni 2026, einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag einschließlich Maßnahmepläne, Schalltechnischer Untersuchung, wassertechnischen Berechnungen, Auswirkungsanalyse sowie der vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen ist

vom 08.07. bis einschließlich 11.08.2026

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für jedermann einsehbar.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt und Arten, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft und Landschaft enthalten. Umweltbezogene Informationen zu Kultur- und sonstigen Sachgüter, zum Europäischen Netz-Natura 2000 sowie zur Anfälligkeit für schwere Unfälle liegen mangels Betroffenheit dieses Plangebietes nicht vor.

Im Artenschutzfachbeitrag werden der Bestand und die Betroffenheit der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, u. a. Feldsperling, Gartenrotschwanz, Kleinmeise, Zauneidechse, Waldameise sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände dargelegt. Weiterhin sind die Berichte über bereits erfolgte artenschutzfachliche Maßnahmen unter Anlage D1 beigefügt.

Die Schalltechnische Untersuchung enthält eine Ermittlung aller auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie eine Empfehlung zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.

Mit der wassertechnischen Untersuchung wird der Anfall an Regenwasser ermittelt und entsprechende technische und natürliche Möglichkeiten zur Regenwassernutzung- bzw. Entsorgung dargelegt.

Die Auswirkungsanalyse betrachtet die Verträglichkeit der anzusiedelnden Handelsbetriebe im Plangebiet in Bezug auf vorhandene Handelsbetriebe in der Stadt Hoyerswerda.

In der Verkehrsanalyse wird die zusätzliche Verkehrsbelastung durch Umsetzung des Bebauungsplanes ermittelt. Erforderliche Verkehrsanlagen werden geprüft.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu den bereits offengelegten Planentwürfen vor:

Einwender/ Behörde

Stellungnahmen 2023 zum Vorentwurf

umweltbezogener Sachverhalt

Einwender (EW) 1

Sicherung des Baumbestandes

EW 9

Lärmimmissionen, Luftschadstoffe, Klimaschutz

EW 13

Umweltauswirkungen auf alle Schutzgüter

i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, insbesondere Zauneidechse, Nachtigall, Neuntöter, Grünspecht und Grauammer und Waldameise

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen

Landratsamt Bautzen

Bodenschutz, Lärmschutzmaßnahmen,

Forderung zur Untersuchung vorhandener Tier- und Pflanzenarten,

Regenwasserentsorgung

LMBV mbH

Angaben zum Grundwasserstand


 

Stellungnahmen 2026 zum Planentwurf i. d. F. vom Februar 2026

EW 4a

sollte als Grünfläche erhalten bleiben

EW 7a

Grundwasser, Regenwasser, Lärmschutz, Artenschutz allgemein

LMBV mbH

Angaben zum Grundwasserstand

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Angaben zur Hydrogeologie und zur natürlichen Radioaktivität durch Radon

Landratsamt Bautzen

Lärmschutz

Hinweise zur dauerhaften Pflege der festgesetzten Ausgleichsflächen

den Festsetzungen zur Regenwasserentsorgung wurde zugestimmt

NABU, Ortsgruppe Hoyerswerda

Biotop Silbergrasrasen, Höhlenbäume

Unzureichende naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Klimaschutz

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau

Kontakt

Heike Krupka, FGL 60.1

Datenschutzerklärung

Hiermit wird die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erklärt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang