Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 33

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.04.2026 bis 18.05.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ in der Fassung vom Februar 2026, einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Schalltechnischer Untersuchung, wassertechnischen Berechnungen, Auswirkungsanalyse sowie der vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen ist

vom 17.04. bis einschließlich 18.05.2026

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für jedermann einsehbar.

Im Artenschutzfachbeitrag werden der Bestand und die Betroffenheit der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, u. a. Feldsperling, Gartenrotschwanz, Kleinmeise, Zauneidechse, Waldameise sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände dargelegt.

Die Schalltechnische Untersuchung enthält eine Ermittlung aller auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie eine Empfehlung zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.

Mit der wassertechnischen Untersuchung wird der Anfall an Regenwasser ermittelt und entsprechende technische und natürliche Möglichkeiten zur Regenwassernutzung- bzw. Entsorgung dargelegt.

Die Auswirkungsanalyse betrachtet die Verträglichkeit der anzusiedelnden Handelsbetriebe im Plangebiet in Bezug auf vorhandene Handelsbetriebe in der Stadt Hoyerswerda.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Heike Krupka, FGL 60.1

Datenschutzerklärung

Hiermit wird die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erklärt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang