Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 34 „PV Anlage Klein Neida“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 34 „PV Anlage Klein Neida“ in der Fassung vom Juli 2025, einschließlich der Begründung, dem Artenschutzfachbeitrag und den umweltrelevanten Stellungnahmen ist
vom 20.10. bis einschließlich 18.11.2025
unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.
Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für Jedermann einsehbar.
Im Artenschutzfachbeitrag werden der Bestand und die Betroffenheit von Fledermäusen, Reptilien und europäischen Vogelarten, u. a. Feldlerche, Nachtigall, Blaumeise sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände dargelegt.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau
Heike Krupka, 60.1
Hiermit wird die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erklärt.