Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

PV- Anlage Spremberger Chaussee

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.12.2024 bis 17.01.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 28 „PV- Anlage Spremberger Chaussee“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 28 „PV- Anlage Spremberger Chaussee“ in der Fassung vom Juni 2024, einschließlich der Begründung, dem Artenschutzfachbeitrag sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen ist

vom 10.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für jedermann einsehbar.

Der Planentwurf enthält im Teil der Begründung einen Umweltbericht. Der Umweltbericht enthält grundsätzliche Aussagen zu Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Bodenarten, Klima, Wasserhaushalt, Orts- und Landschaftsbild sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfes einschließlich der Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.

Im Artenschutzfachbeitrag werden der Bestand und die Betroffenheit von europäischen Vogelarten, u. a. Gartenrotschwanz, Feldsperling, Pirol sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände dargelegt. Weiterhin wurden die Betroffenheit und die Auswirkungen durch den Bebauungsplan auf Fledermäuse, Reptilien u. a. Zauneidechse und Amphibien sowie Schmetterlingen und anderen Insekten untersucht.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauaufsicht@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau

Kontaktperson

Heike Krupka, FG 60.1

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Fachgutachten
  • Fachgutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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