Umfrage Stadt Hoyerswerda Gesellschaft und Politik

Wahlhelfer/in für die Bundestagswahl 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 22.02.2025
  • Teilnehmer 5 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Wappen Stadt Hoyerswerda

Wahlhelfer gesucht!

Im nächsten Jahr finden voraussichtlich am 23. Februar die Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Es handelt sich bisher um einen vorläufigen Wahltermin. Für diese Wahl sucht die Stadtverwaltung Hoyerswerda engagierte und zuverlässige Wahlhelfer, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Als Wahlhelfer tätig werden darf, wer zum Wahltermin volljährig und Deutscher ist und seinen Wohnsitz in der Stadt Hoyerswerda innehat. Bitte beachten Sie, dass Wahlhelfer nicht sein kann, wer selbst für die Wahl kandiiertoder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Der Einsatz erfolgt in den 23 Wahlbezirken der Alt- und Neustadt bzw. auch der Ortsteile und in 6 Briefwahllokalen je nach Wohnsitz des Wahlhelfers. Für die Übernahme eines freiwilligen Wahlehrenamtes erhält der Wahlhelfer eine Aufwands­entschädigung entsprechend der Satzung über den Auslagenersatz für Mitglieder von Wahlvorständen der Stadt Hoyerswerda, einsehbar unter: https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/ortsrecht/ (unter dem Punkt „Allgemeine Verwaltung“ -> Entschädigungssatzung allgemeine Wahlen).  

Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören z.B. die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen am Ende des Wahltages im jeweiligen Wahlbezirk. Das Wahllokal ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach beginnt der Auszählungsvorgang. Allen Wahlhelfern werden rechtzeitig vorher Schulungen bzw. Schulungsunterlagen zum Ablauf am Wahltag angeboten.

Wer Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer hat, wird gebeten sich im folgenden Formular direkt online anzumelden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlbüro unter Tel. 03751-456142 gern zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Meldung als Wahlhelfer

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 5; maximale Länge: 5
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Eine ganztägige Mitarbeit kann ich mir vorstellen als:
  • Pflichtangabe
  • Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit am 23.02.2025 (voraussichtlich).
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereits Mitglied in einem Wahlorgan sind oder Bewerber/in bzw. Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag:
  • Pflichtangabe
Wahllokal, in welchem Sie gern tätig sein möchten (Wunscheinsatzort):
  • Pflichtangabe
  • Den Wünschen zum Einsatzort wird, nach Möglichkeit, entsprochen. Der gewünschte Einsatzort kann aber nicht garantiert werden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihre personenbezogenen Daten auch für künftige Wahlen speichern dürfen: 
  • Pflichtangabe

Sie haben Fragen zum Thema Wahlen?

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an wahlen@hoyerswerda-stadt.de.

Pflichtangabe

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hoyerswerda

S.-G.-Frentzel-Straße 1

02977 Hoyerswerda

Telefon: 03571-456142

E-Mail: wahlen@hoyerswerda-stadt.de

Datenschutzerklärung

Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Wahlhelferin/Wahlhelfer

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Hoyerswerda und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören Vorname, Nachname, Namenszusätze, Kontaktdaten (Anschrift, [Mobil-]Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Angaben zum Wahlrecht, ggf. bisherige Berufungen und ausgeübte Funktion, ggf. Bankverbindung (für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung).

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen, oder Ihrer Dienststelle erhoben, sofern Sie nicht bereits als Wahlhelfer registriert sind.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Besetzung der Wahlvorstände, für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung und zur Information unserer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
  • § 3 BDSG
  • § 9 Abs. 4 BWahlG
  • § 4 EuWG i.V.m § 9 Abs. 4 BWG
  • § 8 Abs. 6 SächsWahlG
  • § 10 Abs. 6 KomWG
  • § 30a Abs. 6 VVVG

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb unserer Verwaltung erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen bzw. mit der entsprechenden Erfüllung der zweckgebundenen Aufgaben betraut sind. Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl und Ermöglichung der Kommunikation untereinander, erhalten andere Wahlhelfer Ihres Wahlbezirkes Ihren Namen und Kontaktdaten.

Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und der zweckgebundenen Aufgaben zum Teil unterschiedlicher Dienstleister.

Dies können z. B. sein:

  • Vernichtung von Akten und Datenträgern
  • IT-Dienstleister
  • Banken (für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung)

Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?

Sie können unter der u.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Hoyerswerda

S.G.-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda

E-Mail: datenschutzbeauftragter@hoyerswerda-stadt.de

Widerspruchsrecht

Sie können der über die Wahl hinausgehenden Speicherung Ihrer Daten (für künftige Wahlen) jederzeit widersprechen.

Verarbeiten wir Ihre Daten zudem aufgrund einer Aufgabe die im öffentlichen Interesse liegt, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihren Widerspruch können Sie an die genannten Kontaktdaten richten.

Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Dr. Juliane Hundert

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihre Daten für künftige Wahlen speichern, sofern Sie dieser Verarbeitung nicht widersprechen. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?

Wir können Sie nur dann als Wahlhelfer einsetzen, wenn Sie die entsprechenden personenbezogenen Daten bereitstellen.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang