Verfahren Stadt Hoyerswerda Verkehr und Mobilität

Entwurf Lärmaktionsplan Stadt Hoyerswerda 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.09.2024 bis 21.10.2024
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Aus: Entwurf Lärmaktionsplan Stadt Hoyerswerda 2024

Lärm gehört zu den durch die Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltproblemen der heutigen Zeit. Insbesondere als störend empfundener Lärm resultiert zu einem großen Anteil aus den Verkehren auf Straßen, Schienen und in der Luft. Eine Belastung durch Lärm kann je nach Dauer und Stärke des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen bei den Betroffenen führen.

Zum Schutz der Bürger und zur Verringerung volkswirtschaftlicher Kosten wurde aus diesem Grund die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aufgestellt, welche zum Ziel setzt, Umgebungslärm zu erkennen, bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung festzulegen.

Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) und der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) sind Kommunen deutschlandweit zur Lärmkartierung solcher Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, die eine vorgegebene Mindest-Verkehrsmenge aufweisen. Hernach ist auf Basis der Kartierung ein Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, durch dessen Umsetzung in erheblich belasteten Bereichen mit Wohnnutzung Lärmminderungen erreicht werden.

Gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie erfolgen Kartierung und Aufstellung/ Fortschreibung der Aktionspläne seit 2007/2008 in einem fünfjährigen Turnus. Dazu wurden im Übergang zwischen erstem und zweitem Turnus auch die jährlichen Verkehrsmengen, ab denen Straßen zu kartieren sind, von 6 auf 3 Mio. Kraftfahrzeuge (Kfz) halbiert.

Der vorliegende Lärmaktionsplan der Stadt Hoyerswerda soll Haus- und Wohnungseigentümern die Möglichkeit geben, bei entsprechender gesundheitsrelevanter Belastung entsprechende Fördermittel zu beantragen. Weiterhin ist es besonders wichtig, die bereits als ruhige Gebiete definierten Bereiche zu erhalten.

Im integrativen Ansatz der Lärmaktionsplanung werden gesamtstädtische Planungen und Ziele berücksichtigt, insbesondere Verkehrsentwicklungs- und Flächennutzungspläne sowie Pläne der Stadtentwicklung. Hierzu erfolgt die Erstellung in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus Verkehrs- und Stadtplanung als auch Verkehrsorganisation und Umwelt.

Kontaktperson

Gesine Wittkowski

FD 60.11 Fachdienst Stadtplanung und -sanierung/Bauaufsicht/Denkmalschutzbehörde                              Sachbearbeiterin Stadt- und Verkehrsleitplanung

Tel.: 03571-456532

E-Mail: Gesine.Wittkowski@hoyerswerda-stadt.de

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