Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

KRABAT-Mühle Schwarzkollm

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.07.2024 bis 20.08.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. S4 „KRABAT-­Mühle“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. S4 „KRABAT-­Mühle“ in der Fassung vom April 2024, einschließlich der Begründung ist

vom 22.07. bis einschließlich 20.08.2024

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für Jedermann einsehbar.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung erfolgen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
 

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauaufsicht@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau

Kontaktperson

Heike Krupka, FGL Bau- und Liegenschaftsmanagement

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