Umfrage Stadt Hoyerswerda Gesellschaft und Politik

Wahlhelfer/in für Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.02.2024 bis 28.08.2024
  • Teilnehmer 44 Teilnehmer
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Wappen Stadt Hoyerswerda

Wahlhelfer gesucht!

In diesem Jahr finden am 9. Juni die Europa- und Kommunalwahlen und am 1. September die Landtagswahl statt. Für diese Wahlen sucht die Stadt Hoyerswerda engagierte und zuverlässige Wahlhelfer, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Als Wahlhelfer tätig werden darf, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates und seit 3 Monaten in der Stadt Hoyerswerda wohnt. Bitte beachten Sie, dass Wahlhelfer nicht sein kann, wer selbst für eine Wahl kandidiert oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Der Einsatz erfolgt in den 23 Wahlbezirken der Alt- und Neustadt bzw. auch der Ortsteile und in 6 Briefwahllokalen je nach Wohnsitz des Wahlhelfers. Für die Übernahme eines freiwilligen Wahlehrenamtes erhält der Wahlhelfer eine Aufwands­entschädigung entsprechend der Satzung über den Auslagenersatz für Mitglieder von Wahlvorständen der Stadt Hoyerswerda, einsehbar unter:  https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/ortsrecht/ (unter dem Punkt Allgemeine Verwaltung).

Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören z.B. die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen am Ende des Wahltages im jeweiligen Wahlbezirk. Das Wahllokal ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach beginnt der Auszählungsvorgang. Allen Wahlhelfern werden rechtzeitig vorher Schulungen bzw. Schulungsunterlagen zum Ablauf am Wahltag angeboten.

Wer Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer hat, wird gebeten, sich im folgenden Formular einfach online anzumelden

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlbüro unter Tel-Nr. 03571/456142 gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Meldung als Wahlhelfer/-in

  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: Text; minimale Länge: 5; maximale Länge: 5
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  • Datenformat: E-Mail
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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ich erkläre mich zur ehrenamtlichen Mitarbeit für folgende Wahltermine bereit:
  • Pflichtangabe
Eine ganztägige Mitarbeit kann ich mir vorstellen als:
  • Pflichtangabe
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereits Mitglied in einem Wahlorgan sind oder Bewerber/in bzw. Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag:
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Wahllokal, in welchem Sie gern tätig sein möchten (Wunscheinsatzort):
  • Pflichtangabe
  • Den Wünschen zum Einsatzort wird, nach Möglichkeit, entsprochen. Der gewünschte Einsatzort kann aber nicht garantiert werden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihre personenbezogenen Daten auch für künftige Wahlen speichern dürfen:
  • Pflichtangabe

Sie haben Fragen zum Thema Wahlen?

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an wahlen@hoyerswerda-stadt.de.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hoyerswerda

S.-G.-Frentzel-Straße 1

02977 Hoyerswerda

Telefon: 03571 - 456142

E-Mail: wahlen@hoyerswerda-stadt.de

Datenschutzerklärung

Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Wahlhelferin/Wahlhelfer

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Hoyerswerda und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören Vorname, Nachname, Namenszusätze, Kontaktdaten (Anschrift, [Mobil-]Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Angaben zum Wahlrecht, ggf. bisherige Berufungen und ausgeübte Funktion, ggf. Bankverbindung (für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung).

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen, oder Ihrer Dienststelle erhoben, sofern Sie nicht bereits als Wahlhelfer registriert sind.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Besetzung der Wahlvorstände, für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung und zur Information unserer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
  • § 3 BDSG
  • § 9 Abs. 4 BWahlG
  • § 4 EuWG i.V.m § 9 Abs. 4 BWG
  • § 8 Abs. 6 SächsWahlG
  • § 10 Abs. 6 KomWG
  • § 30a Abs. 6 VVVG

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb unserer Verwaltung erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen bzw. mit der entsprechenden Erfüllung der zweckgebundenen Aufgaben betraut sind. Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl und Ermöglichung der Kommunikation untereinander, erhalten andere Wahlhelfer Ihres Wahlbezirkes Ihren Namen und Kontaktdaten.

Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und der zweckgebundenen Aufgaben zum Teil unterschiedlicher Dienstleister.

Dies können z. B. sein:

  • Vernichtung von Akten und Datenträgern
  • IT-Dienstleister
  • Banken (für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung)

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Sie können unter der u.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Hoyerswerda

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Sie können der über die Wahl hinausgehenden Speicherung Ihrer Daten (für künftige Wahlen) jederzeit widersprechen.

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Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihre Daten für künftige Wahlen speichern, sofern Sie dieser Verarbeitung nicht widersprechen. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

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