Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Neue Kühnichter Heide

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.04.2023 bis 22.05.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Neue Kühnichter Heide“ in der Fassung vom Januar 2023 sowie die dazu gehörende Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls, der Artenschutzfachbeitrag und das Verträglichkeitsgutachten zu einem Einzelhandelsvorhaben liegen in der Zeit

vom 20.04. bis einschließlich 22.05.2023

im Alten Rathaus Hoyerswerda, Markt 1, Zimmer 3.16 (2. OG) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Parallel finden Sie den Planentwurf auf https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Nachverdichtung der vorhandenen innerstädtischen Bebauung erfolgen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
 

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf

Fachbereichsleiter Bau

Kontaktperson

Heike Krupka; Fachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement

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Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
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