Umfrage Stadt Hoyerswerda Verkehr und Mobilität

Verkehrsführung Kühnicht - Fragebogen für Anlieger

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.12.2021 bis 07.01.2022
  • Teilnehmer 8 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Kühnichter Straße

Die Verkehrsorganisation in der Kühnichter Straße ist ein Thema, das nicht nur die unmittelbaren Anlieger
betrifft, sondern gerade im Stadtteil Kühnicht Auswirkungen auf fast alle Einwohner entfalten kann.
Bei der Einwohnerversammlung am 23.09.2021 wurden Ihnen daher durch den Oberbürgermeister und den
Fachbereichsleiter der Bauverwaltung Varianten vorgestellt, wie zukünftig die Verkehrsorganisation gestaltet
werden könnte. Im Laufe der Veranstaltung wurden durch die Anlieger weitere Vorschläge eingebracht und die
maßgeblichen davon in der Betrachtung ergänzt.
Die Bandbreite der Lösungsansätze geht dabei von der Vollsperrung über richtungsabhängige Einbahnstraßenlösungen bis zum Neubau der sogenannten Kühnichter Spange. Aber auch der Ausbau alternativ als Erschließungsstraße steht zur Abstimmung.

Stimmberechtigt sind alle Einwohner von Kühnicht ab dem 18. Geburtstag.


Details zu den Varianten sowie den kompletten Fragebogen als Datei können Sie auf der Internetseite der Stadt unter http://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/verkehrsplanung/ einsehen. 

Bitte kreuzen Sie nur die von Ihnen favorisierte Variante an.

Um Rücksendung des Bogens im beigelegten Kuvert bzw. Teilnahme an der Onlineabstimmung bzw. Übersendung per E-Mail an buergamt@hoyerswerda-stadt.de wird bis zum 07.01.2022 gebeten. 

Auf Basis des Ergebnisses der Einwohnerbefragung wird eine Vorlage für den Stadtrat erarbeitet, um dann die weiteren Verfahrensschritte festzulegen.

(Es muss dabei nicht zwingend die Variante mit den meisten Stimmvermerken favorisiert werden.)

Einwohnerbefragung zur Verkehrsorganisation Kühnichter Straße
Welche Variante würden Sie bevorzugen?
  • Pflichtangabe
  • Bitte nur eine Variante auswählen.

Kontaktperson

Rückfragen stellen Sie bitte an:

Frau Wittkowski, Fachdienst Stadtplanung, Tel. 03571-456532

Herrn Gleiche, untere Straßenverkehrsbehörde, Tel. 03571-457312

Datenschutzerklärung

Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO
1. Zweck der Datenverarbeitung
Die Stadt Hoyerswerda führt zum Zweck der Meinungseinholung zu spezifischen Themen, für die Unterstützung planerischer Maßnahmen, zur Gewinnung eines aktuellen und wirklichkeitsgetreuen Bildes über Lebens-, Wohn-, Arbeit- und Sozialverhältnisse sowie zur Gewinnung statistischer Informationen regelmäßig Bürgerbefragungen durch.
2. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO (Einwilligung).
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die Fragenbögen werden ausschließlich im Bürgeramt bearbeitet. Die Mitarbeiter sind datenschutzrechtlich gesondert belehrt. Eine Weitergabe personenbezogener Daten findet nicht statt. Lediglich das Gesamtergebnis der Umfrage wird anonymisiert an Dritte weitergereicht.
4. gesonderte Datenschutzrechtliche Behandlung der erhobenen Daten
Die datenschutzrechtliche Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Art. 89 DS-GVO und Art. 9 Absatz 2 Buchstabe j DS- GVO. Die erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen der Geheimhaltung.
5. Löschung und Speicherung von personenbezogenen Daten
Die Löschung der Daten erfolgt, nach dem Befragungsende, jedoch spätestens nach 3 Monaten.
6. Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung
Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Vervollständigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung ist gegeben.
7. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO (Art. 13 Abs. 2 lit. c-DSGVO)
Die Teilnahme an der Bürgerbefragung und die Beantwortung der darin aufgeführten Fragestellungen sind freiwillig. Mit der Teilnahme an der Befragung wird die Einwilligung gegeben. Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme an der Bürgerbefragung. Ein Widerruf der Verarbeitung der erhobenen Daten ist jederzeit möglich.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang