Umfrage Stadt Hoyerswerda Haushalt und Finanzen

Bürgerhaushalt Hoyerswerda 2022 - Vorschläge gesucht

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 14.11.2021
  • Teilnehmer 11 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Am 28.09.2021 gab der Stadtrat Hoyerswerda den Startschuss für den Bürgerhaushalt 2022. Bereits zum vierten Mal sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hoyerswerda und ihrer Ortsteile hiermit nun aufgerufen, sich mit ihren Ideen einzubringen.
Viele Wünsche konnten so in den vergangenen Jahren Realität werden – von der Sitzbank, über neue Spielplatzausstattungen bis hin zu Baumpflanzungen und mehr.

Mitgestalten kann so einfach sein!
Ihre Ideen sind gesucht!

Ein konkretes Projekt oder ein beim Spaziergang entdeckter Verbesserungsvorschlag können Maßnahmen für den Bürgerhaushalt sein. Wichtig ist, dass diese grundsätzlich vielen Menschen zugutekommen, realisierbar und bezahlbar sein müssen.

Insgesamt steht für den Bürgerhaushalt ein Budget von 70.000 € zur Verfügung. Bei Vorschlägen für die Kernstadt ist eine Höchstgrenze von 10.000 € und bei den Ortsteilen von 4.000 € zu beachten. So können mehrere von ihnen am Ende umgesetzt werden.

Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2022 können in der Zeit vom 11. Oktober bis zum 14. November 2021 bei der Stadt- und den Ortsteilverwaltungen per Vorschlagsformular, online, per E-Mail oder auch persönlich eingereicht werden.

Wer kann Vorschläge einreichen?
Mitwirken können nur Bürgerinnen bzw. Bürger von Hoyerswerda, die mindestens 16 Jahre alt sind. Es gilt § 15 (1) der Sächsischen Gemeindeordnung.

Welche Regeln gibt es?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einen oder mehrere Vorschläge im Vorschlagszeitraum einreichen. Später eingehende Vorschläge verfallen (Datum Posteingang).

Sie müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen und Kriterien erfüllen:
» Der Vorschlag kommt vielen Bürgern zugute.
» Der Vorschlag ist realisierbar. (rechtlich, technisch und zeitlich)
» Der Vorschlag ist bezahlbar und ohne Folgekosten. (Kostengrenze Kernstadt: 10.000 €)
» Es ist kein Vereinszuschuss oder Ähnliches.

Beispiele für zulässige und unzulässige Vorschläge:

+ Sitzgelegenheiten fürs Stadtgebiet (genaue Position)
+ Restauration/ Konservatorische Bearbeitung einer bestimmten Skulptur
+ Aufstellen von Informationstafeln
+ Anschaffung eines weiteren Spielgerätes für einen Spielplatz

- Sanierung einer ganzen Straße
- Neupflasterung eines langen Gehweges
- Aufstellen eines Springbrunnens
- Anlegen einer neuen Parkanlage

Ihr Vorschlag sollte konkret beschrieben sein und erkennen lassen, was, wo erreicht und realisiert werden soll. Anonym eingereichte Vorschläge sind unzulässig.

» Nutzen Sie einfach für Ihre Vorschlagseinreichung den vorbereiteten Vorschlagsbogen bzw. geben Ihre Idee unten folgend ein.

Weitere Informationen zum Bürgerhaushalt, zum Verfahren und zu umgesetzten Projekten sind auf der Internetseite der Stadt Hoyerswerda zusammengestellt (https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/buergerhaushalt/).

Sie sind eingeladen sich aktiv am Bürgerhaushalt zu beteiligen.
Wir freuen uns über Ihre Einreichungen.

Bürgerhaushalt 2022: Mein persönlicher Vorschlag

Wo soll der Vorschlag umgesetzt werden (möglichst genaue Ortsangabe)?
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000
  • Ziel: Der Vorschlag ist bezahlbar und möglichst ohne Folgekosten. Kostengrenzen - Kernstadt: 10.000 €, Ortsteil: 4.000 €
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000

Persönliche Angaben:

Die abgefragten personenbezogenen Daten werden nur zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen Bürger/ in nach § 15 Abs. 1 SächsGemO und des Mindestalters sowie für Kommunikationsgründe zum Bürgerhaushalt genutzt.

Anonym eingereichte Vorschläge sind ungültig und können nicht am Verfahren teilnehmen.

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 100
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Mindestalter für Teilnahme: 16 Jahre
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 100
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 100
  • Entscheidend für eine Teilnahmeberechtigung ist der Hauptwohnsitz (Hoyerswerda).
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 120

Einsendeschluss: 14.11.2021

Bei Ausdruck zu senden an:

Stadt Hoyerswerda / Steuergruppe Bürgerhaushalt

S.-G.-Frentzel-Str. 1

02977 Hoyerswerda

Kontaktperson

Stadt Hoyerswerda/ Steuergruppe Bürgerhaushalt

S.-G.-Frentzel-Str. 1

02977 Hoyerswerda

Tel.: 03571 456 107

Fax: 03571 4578 6107

E-Mail: buergerhaushalt@hoyerswerda-stadt.de

www.hoyerswerda.de

Datenschutzerklärung

Die abgefragten personenbezogenen Daten werden nur zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen Bürger/ in nach § 15 Abs. 1 SächsGemO und des Mindestalters sowie für Kommunikationsgründe genutzt.

Über das Beteiligungsverfahren „Bürgerhaushalt“ werden personenbezogene Daten bekannt und verarbeitet: unsere Datenschutzhinweise zum Bürgerhaushalt Hoyerswerda.

Die Datenschutzerklärung der Stadt Hoyerswerda finden Sie hier.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.