Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25„Grünewaldring“
hier: öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner Sitzung am 29.09.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Grünewaldring“ in der Fassung vom Juli 2020, einschließlich der Begründung liegt
vom 16.10. bis einschließlich 16.11.2020
im Lichthof, Altes Rathaus Hoyerswerda, Markt 1 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Parallel hierzu ist der Planentwurf unter http://www.hoyerswerda/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.
Das Planverfahren wird auf Grundlage § 13b Baugesetzbuch (BauGB) geführt. Durch diesen Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet, die sich unmittelbar an bebaute Flächen am Grünewaldring anschließen.
Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a, die Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a und § 10a BauGB wird verzichtet.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau
Heike Krupka
Stadtplanung
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