Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) „Sondergebiet Bioenergie Prausitz“ OT Prausitz gefasst und damit das Aufstellungsverfahren eingeleitet.
Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt. Folglich ist die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll südlich der Ortslage Prausitz auf einer Fläche von 8 ha eine Energiezentrale errichtet werden. Die Plangebietsflächen werden gegenwärtig gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zugeordnet und größtenteils als Landwirtschaftsfläche genutzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 419 (teilweise) und 421, jeweils Gemarkung Prausitz. Er ist größtenteils von einer landwirtschaftlichen Fläche, der Kreisstraße (K8561) und einem öffentlich gewidmeten Feldweg umgeben.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Das Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Bioenergie“. Bioenergie ist ein Teil der erneuerbaren Energien. Erneuerbare Energien tragen erheblich zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern bei.
Die Energiezentrale soll das von regionalen Landwirten gelieferte Biogas einsetzen, um elektrische und thermische Energie zu erzeugen. Damit erzeugt die Energiezentrale nicht nur regenerative Energie, die fossile Energien ersetzt, sondern vermeidet auch die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehenden CO₂-Emissionen.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet Bioenergie Prausitz“ OT Prausitz dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem in die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail an r.bauer@aev-energy.de bzw. an gemeinde@hirschstein.de vorgebracht werden können.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Bioenergie Prausitz“ OT Prausitz bestehend aus Planzeichnung samt den textlichen Festlegungen (in der Fassung vom 13.08.2026), Begründung (in der Fassung vom 13.08.2026) sowie dem Umweltbericht (in der Fassung vom 26.06.2026), dem Artenschutzfachbeitrag (in der Fassung vom 26.06.2026) und der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (in der Fassung vom 08.07.2026) samt dazugehörigem Kartenmaterial (in der Fassung vom 08.07.2026) liegt in der Zeit vom
Vom 14. September 2026 bis einschließlich 13. Oktober 2026
in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstraße 7 in 01594 Hirschstein, OT Prausitz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Gemeinde Hirschstein www.hirschstein.de unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ > „Bauleit-/Flächennutzungsplan“ sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan „Sondergebiet Bioenergie Prausitz“ OT Prausitz der Gemeinde Hirschstein unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie z.B. Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 4 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Hirschstein, den 04.09.2026
Conrad Seifert
Bürgermeister
Conrad Seifert, Bürgermeister