Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. 25/2025):
Die nördlich der Neuhirschsteiner Straße, im Südosten der Ortslage Bahra gelegene Biogasanlage wurde 2007 genehmigt, errichtet und in Betrieb genommen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachrüstung der Anlage und zur Sicherung bereits errichteter sowie geplanter Anlagenerweiterungen wurde 2020 der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Bahra“ aufgestellt und 2022 zur Rechtskraft gebracht.
Wie sich jedoch in näherer Vergangenheit herausgestellt hat, sind die Gesetzeslage, die anzuwendende Technik sowie die Marktsituation für den Betrieb einer Biogasanlage stetigen Änderungen unterworfen. Mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und seinen engen Festsetzungsgrenzen sind entsprechende nötige Anpassungen nur schwierig und sehr aufwendig umzusetzen, da dafür stets der vorhabenbezogene Bebauungsplan bzw. der Durchführungsvertrag geändert werden müsste.
Aus diesen Gründen wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“ gemäß § 8 BauGB angestrebt. Mit dem Grundstückseigentümer der überplanten Flur-Nrn. 106/2 und 106/3 wird ein städtebaulicher Vertrag zur Abwicklung des Planverfahrens und zur Kostenübernahme sämtlicher Planungsleistungen abgeschlossen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein ist das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Erschließung ist gesichert.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“ erfolgt weiterhin auf der Internetseite der Gemeinde Hirschstein unter https://www.hirschstein.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https:// buergerbeteiligung.sachsen.de
Prausitz, 07.11.2025
Conrad Seifert
Bürgermeister
Conrad Seifert, Bürgermeister