Bebauungsplan Gemeinde Hirschstein Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Bahra Südost"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.11.2025 bis 06.12.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. 25/2025):

  1. Der Gemeinderat Hirschstein beschließt für die Grundstücke Flur Nrn. 106/2, 106/3 und 387 (teilweise), jeweils Gemarkung Bahra den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“ aufzustellen und das Verfahren hierfür einzuleiten.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren, insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
  4. Die Gemeinde schließt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB).

Die nördlich der Neuhirschsteiner Straße, im Südosten der Ortslage Bahra gelegene Biogasanlage wurde 2007 genehmigt, errichtet und in Betrieb genommen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachrüstung der Anlage und zur Sicherung bereits errichteter sowie geplanter Anlagenerweiterungen wurde 2020 der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Bahra“ aufgestellt und 2022 zur Rechtskraft gebracht.

Wie sich jedoch in näherer Vergangenheit herausgestellt hat, sind die Gesetzeslage, die anzuwendende Technik sowie die Marktsituation für den Betrieb einer Biogasanlage stetigen Änderungen unterworfen. Mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und seinen engen Festsetzungsgrenzen sind entsprechende nötige Anpassungen nur schwierig und sehr aufwendig umzusetzen, da dafür stets der vorhabenbezogene Bebauungsplan bzw. der Durchführungsvertrag geändert werden müsste.

Aus diesen Gründen wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Indus­triegebiet Bahra-Südost“ gemäß § 8 BauGB angestrebt. Mit dem Grundstückseigen­tümer der überplanten Flur-Nrn. 106/2 und 106/3 wird ein städtebaulicher Vertrag zur Abwicklung des Planverfahrens und zur Kostenübernahme sämtlicher Planungsleistungen abgeschlossen.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein ist das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Erschließung ist gesichert.

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“ erfolgt weiterhin auf der Internetseite der Gemeinde Hirschstein unter https://www.hirschstein.de und im Zentralen Landesportal Bauleit­planung unter https:// buergerbeteiligung.sachsen.de

Prausitz, 07.11.2025

Conrad Seifert                                                                          

Bürgermeister

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Conrad Seifert, Bürgermeister

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