Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. März 2025 beschlossen, den rechtswirksamen Gesamtflächennutzungsplan im Plangebiet des Bebauungsplanes „Sondergebiet Bioenergie Prausitz“, OT Prausitz, einer 3. Änderung zuzuführen (Beschluss-Nr. 06/2025).
Die Gemeinde Hirschstein beabsichtigt auf den Flächen der Flurstück-Nrn. 419 (tlw.) und 421 am Rande der Ortschaft Prausitz einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den gemäß § 35 BauGB im Außenbereich gelegenen Flächen eine bauliche Entwicklung mit der Errichtung eines Satelliten - BHKW zu ermöglichen.
Im genehmigten Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein ist das Gebiet als Grünfläche ausgewiesen und dem Außenbereich zuzurechnen. Eine bauliche Entwicklung wäre auf diesen Flächen nicht zulässig.
Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Bioenergie Prausitz“, OT Prausitz, durchgeführt.
Der Umgriff der 3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Bekanntmachung der 3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde Hirschstein unter https://www.hirschstein.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen, Bauleit-/Flächennutzungsplan und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.
Prausitz, 04.04.2025
gez. Conrad Seifert
Bürgermeister
Herr Conrad Seifert