Flächennutzungsplan Gemeinde Hirschstein Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Hirschstein

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 12.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner Sitzung am 22.05.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die 2. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn. 83/2, 84/1, 84/3, 84/4, 85 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 86, jeweils Gemarkung Althirschstein. Mit der 2. Änderung ist es beabsichtigt, die bisher als Flächen für die Landwirtschaft und als Dorfgebiet gekennzeichneten Flächen im Änderungsgebiet künftig überwiegend als „Mischgebiet“ darzustellen. Diese Änderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Althirschstein Ziegeleistraße“ durchgeführt.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes fand bereits vom 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in der öffent­lichen Gemeinderatssatzung am 22.05.2024 behandelt und abgewogen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 22.05.2024, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 12. August 2024

auf der Homepage der Gemeinde Hirschstein unter www.hirschstein.de/ Bauen & Wohnen/ Bauleit-/Flächennutzungsplan sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ Hauptportal/ Beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Entwurf der 2. Änderung im oben genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstraße 7, in 01594 Hirschstein, OT Prausitz während der Dienststunden

Montag           08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag     08.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Freitag            08.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über das im Beteiligungsportal bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail an gemeinde@hirschstein.de abgegeben werden. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch in der Gemeindeverwaltung Hirschstein abgeben.

Gemäß § 2a BauGB wurde für die 2. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen Teil der Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen bereits vor und können im Zusammenhang mit des Veröffentlichung des Entwurfes der 2. Änderung im Internet und zusätzlich in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hirschstein eingesehen werden:

  • Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde, Schreiben vom 17.07.2023 mit Einschätzung, dass FNP-Änderung keine Erfordernisse der Raumordnung entgegenstehen und mit Hinweisen auf die Lage des Änderungsgebietes im Baubeschränkungsbereich des Verkehrs­landeplatzes Riesa-Göhlis (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Schreiben vom 20.07.2023 mit Hinweisen auf Lage des Plangebiets innerhalb eines Gebiets mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung und der Einschätzung, dass negative Folgen auf Schutzzwecke aufgrund geringer Eingriffsgröße nicht zu erwarten sind (Schutzgut Wasser),
  • Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 07.08.2023 mit Äußerung der Bedenkenfreiheit aus wasserwirtschaftlicher Sicht; Verweis auf die im B-Plan-Verfahren zu beachtenden wasserrechtlichen Forderungen (Schutzgut Wasser),
  • Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.08.2023 mit Äußerung der Bedenkenfreiheit aus naturschutzrechtlicher Sicht; Verweis auf die im B-Plan-Verfahren zu beachtenden naturschutzrechtlichen Forderungen (Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt),
  • Landratsamt Meißen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Schreiben vom 07.08.2023 mit Zustimmung zur Planung (Schutzgut Mensch / Bevölkerung, Schutzgut Boden),
  • Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.08.2023 mit Äußerung der Bedenkenfreiheit und Hinweis auf die Ausführungen hinsichtlich Geruchsimmissionen im konkretisierenden B-Plan, keine Forderungen aus Sicht des vorbeugenden Lärmschutzes (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 07.08.2023 mit Verweis auf die im Verfahren separat zu beteiligenden Fachbehörden (Schutzgut Kulturgüter und andere Sachgüter),
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 07.08.2023 mit Zustimmung zur Planung und Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität und zum Radonschutz (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 12.07.2023 mit Hinweisen zum Vorhandensein von Restlöchern aus bergbaulicher Tätigkeit (ehem. Lehmgrube und kleine Tagebaue) im Umfeld und teilweise auch im Änderungsgebiet (Schutzgut Boden, Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Landesamt für Archäologie Sachsen, Schreiben vom 28.07.2023 mit Hinweisen zu dem im Änderungsgebiet befindlichen Bodendenkmal und Forderungen zu im Vorfeld der Bautätigkeiten durchzuführenden archäologischen Grabungen (Schutzgut Kulturgüter und andere Sachgüter),
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Schreiben vom 21.08.2023 mit Einschätzung, dass denkmalpflegerische Belange durch Planung nicht betroffen sind (Schutzgut Kulturgüter und andere Sachgüter).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Der Umgriff der 2. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.

Hirschstein, 05.07.2024

Conrad Seifert

Bürgermeister

Kontaktperson

Conrad Seifert, Bürgermeister

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Die Gemeinde Hirschstein informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gem. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Gemeinde Hirschstein, Der Bürgermeister, gez. Conrad Seifert

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  1. 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

c.   die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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