Flächennutzungsplan Gemeinde Hirschstein Aufstellungsbeschluss

3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Hirschstein

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.06.2024 bis 13.07.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

  1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde

    Hirschstein

Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Mai 2024 beschlossen, den rechtswirksamen Gesamtflächennutzungsplan im Plangebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Böhla - Heyda“ im OT Böhla einer 3. Änderung zuzuführen (Beschluss-Nr. 16/2024).

  1. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein wird im Plangebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Böhla - Heyda“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB einer 3. Änderung zugeführt.
  2. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  1. Die Gemeinde schließt mit dem Vorhabenträger einen Städtebaulichen Vertrag (§11 BauGB).
  1. Voraussetzung für das Auslösen eines Planungsauftrages ist die Kostentragungsregelung aus dem im Vorfeld geschlossen Städtebaulichen Vertrag.
  1. Vor Auslösung eines Auftrages an den Planungsträger hat der Vorhabenträger die schriftliche Zustimmung der beteiligten Grundstückseigentümer der Gemeinde Hirschstein vorzuweisen.

Die Gemeinde Hirschstein beabsichtigt vorbehaltlich der Zustimmung der Grundstücks-

eigentümer auf Flächen im Norden der Gemarkung Böhla einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Sondergebiet auszuweisen. Mit dieser Ausweisung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den gemäß § 35 BauGB im Außenbereich gelegenen Flächen eine bauliche Entwicklung mit der Errichtung einer Freiflächen-Photo-voltaikanlage zu ermöglichen.

Im genehmigten Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein ist das Gebiet als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen und dem Außenbereich zuzurechnen. Eine bauliche Entwicklung wäre auf diesen Flächen nicht zulässig.

Daher wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Böhla - Heyda“ durchgeführt.

Der Umgriff der 3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.

Die Bekanntmachung der 3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes erfolgt weiterhin auf der Internetseite der Gemeinde Hirschstein unter https://www.hirschstein.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen, Bauleit-/Flächennutzungsplan und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https:// buergerbeteiligung.sachsen.de.

Kontakt

Conrad Seifert, Bürgermeister

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Gemeinde Hirschstein, Der Bürgermeister, gez. Conrad Seifert

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