Gemeinde Hirschstein
Landkreis Meißen
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Hirschstein
Das Landratsamt Meißen hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hirschstein in der Planfassung vom 26.09.2018 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Bescheid vom 28.01.2019 unter dem Aktenzeichen 20503/621.316/FNP/Hir/#1/7807/2018 genehmigt.
Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, OT Prausitz, Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein während der allgemeinen Sprechzeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hirschstein geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Hirschstein, 30.04.2019
Conrad Seifert
Bürgermeister
Conrad Seifert, Bürgermeister