Verordnungsentwurf Stadt Herrnhut Kommunale Wärmeplanung

Entwurf Kommunale Wärmeplanung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.01.2026 bis 20.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Herrnhut

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung

Die Stadt Herrnhut informiert hiermit ortsüblich über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Herrnhut liegt vom

21.01.2026 bis einschl. 20.02.2025

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,

während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch         geschlossen
Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag            09.00 - 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich (Stadtamt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut), per E-Mail (stadtamt@herrnhut.de) oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des kommunalen Wärmeplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter

https://www.herrnhut.de/unter einsehbar

sowie im Zentralen Landesportal Sachsen unter

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Herrnhut, 19.01.2025

Wilem Riecke
Bürgermeister

Kontakt

Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und vom Stadtamt Herrnhut in Erfüllung seiner Aufgaben gemäß den geltendenen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegebenen werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Desweiteren verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der Gemeinde Großschönau unter:

https://www.herrnhut.de/datenschutz

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