Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße" gefasst.
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 12 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden angewendet. Dieser Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da für das Gebiet kein wirksamer Flächennutzungsplan besteht.
Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall GmbH unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Landschafts- sowie Immissionsschutzes.
Das B-Plangebiet befindet sich am Ortsrand zur Stadt Herrnhut in der Gemarkung Niederruppersdorf, ca. 600 Meter von der Ortsmitte entfernt, im Ortsteil Schwan.
Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Hierbei liegen umweltbezogene Informationen insbesondere zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume vor.
Boden und Fläche:
Wasser:
Klima und Luft:
Landschaftsbild:
Schutzgebiete:
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Mensch und menschliche Gesundheit:
Kulturelles Erbe und Sachgüter:
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung sowie über die Umweltbelange liegt der Entwurf, bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A - Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, in der Zeit vom
27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,
während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter https://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Während der Auslegung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße – 1. Änderung" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet vorgebracht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.
Herrnhut, den 06.10.2025
W. Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930