Bebauungsplan Stadt Herrnhut Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung des Entwurfs vorhabensbezogener B-Plan "Parkplatz Ruppersdorfer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 28.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße" gefasst.

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 12 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden angewendet. Dieser Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da für das Gebiet kein wirksamer Flächennutzungsplan besteht.

Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall GmbH unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Landschafts- sowie Immissionsschutzes.

Das B-Plangebiet befindet sich am Ortsrand zur Stadt Herrnhut in der Gemarkung Niederruppersdorf, ca. 600 Meter von der Ortsmitte entfernt, im Ortsteil Schwan.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Hierbei liegen umweltbezogene Informationen insbesondere zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume vor.

Boden und Fläche:

  • Geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden
  • Versiegelung von ca. 2.093 m² Boden
  • Aussagen zur Geologie liegen vor
  • Stellungnahmen des Landratsamtes (Umweltamt, Ordnungsamt, Vermessungsamt, Straßenverkehrsamt, Regiebetrieb Abfall, Behindertenbeauftragte, Untere Denkmalschutzbehörde) vom 07.08.2025
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 03.07.2025
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.07.2025
  • Stellungnahme der LMBV vom 04.07.2025

Wasser:

  • Keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser
  • Keine Verschlechterung der Wasserqualität, da kein Eingriff ins Grundwasser erfolgt
  • Kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen
  • Entwässerung über breitflächige Versickerung sowie Einleitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Wasser, vom 30.07.2025
  • Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 01.07.2025
  • Stellungnahme der SOWAG mbH vom 03.07.2025

Klima und Luft:

  • Geringe Beeinträchtigung der Schutzgüter Klima und Luft
  • Geringe Verschlechterung der Luftqualität durch erhöhten Lkw-Verkehr
  • Auswirkungen auf die Luftqualität sind lokal und zeitlich begrenzt und bewegen sich im für die Landwirtschaft typischen Rahmen
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Immissionsschutz, vom 07.08.2025
  • Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vom 14.07.2025

Landschaftsbild:

  • Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Die Anlage fügt sich ins Landschaftsbild ein
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz, vom 07.08.2025

Schutzgebiete:

  • Keine Schutzgebiete betroffen
  • Nächstgelegene Schutzgebiete:
    • FFH-Gebiet „Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz" (0,8 km Entfernung)
    • Landschaftsschutzgebiet „Herrnhuter Bergland" (0,9 km Entfernung)
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz, vom 07.08.2025

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

  • Geringe Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Biotoptypenkartierung liegt vor
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung liegt vor
  • Ergebnisse der UVP-Prüfung des Einzelfalls liegen vor
  • Kompensationsmaßnahmen wurden verbindlich festgelegt
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz, vom 07.08.2025
  • Stellungnahme des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 05.08.2025

Mensch und menschliche Gesundheit:

  • Geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit durch lokale und zeitlich begrenzte Lärmbelastungen infolge des Pkw-Verkehrs auf dem Parkplatz
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Belange Immissionsschutz, vom 07.08.2025
  • Polizeidirektion Görlitz – keine Stellungnahme

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • Keine Beeinträchtigung des Schutzgutes kulturelles Erbe und Sachgüter
  • Kein archäologischer Relevanzbereich vorhanden
  • Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine unter Denkmalschutz stehenden Gebäude
  • Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Denkmalschutz, vom 30.07.2025

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

  • Keine Eingriffe durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung sowie über die Umweltbelange liegt der Entwurf, bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A - Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, in der Zeit vom

27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,

während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag     09.00 - 12.00 Uhr - 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag            09.00 - 12.00 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter https://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der Auslegung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße – 1. Änderung" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet vorgebracht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.

Herrnhut, den 06.10.2025

W. Riecke

Bürgermeister

Kontakt

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

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