Bebauungsplan Stadt Herrnhut Öffentliche Auslegung

Entwurf- und Auslegungsbeschluss Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kiesgrube Ruppersdorf"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 28.02.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2022 mit Beschluss Nr. 303/07/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“ gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13.06.2024 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 mit Beschluss Nr. 031/01/2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Unterlagen zum Entwurf im Sekretariat des Stadtamtes Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,

vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

während der Dienststunden:

Montag:          09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch:        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag:           09.00 bis 12.00 Uhr   

zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.

Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

  • Übersichtsplan
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzung
  • Begründung zum Bebauungsplan - Teil I
  • Begründung zum Bebauungsplan - Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.

Herrnhut, 10.01.2025

Riecke

Bürgermeister                                    (Siegel)

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Informationen

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