Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“
Fassung vom 27.11.2023
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2022 mit Beschluss Nr. 253/01/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.04.2023 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 01.06.2023 mit Beschluss Nr. 390/06/2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Nach der durchgeführten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Entwurf wurden alle Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Erforderliche Änderungen wurden in den 2. Entwurf eingearbeitet. Da die Änderungen nicht nur redaktioneller Art sind, ist eine erneute Auslegung der Unterlagen erforderlich.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.11.2023 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 mit Beschluss Nr. 445/12/2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, die beschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die verkürzte Auslegung beschlossen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Unterlagen zum 2. Entwurf im Sekretariat des Stadtamtes Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,
vom 04.01.2024 bis einschließlich 25.01.2024
während der Dienststunden:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.
Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gehören:
naturnaher Graben)
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden (gem. § 4a Abs. 3 BauGB). Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Die Beteiligung beschränkt sich auf die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.
Herrnhut, 18.12.2023
gez. W. Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930