Bebauungsplan Stadt Herrnhut Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorh. Bebauungsplan „Lagerplatz Schuck Bau“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 08.09.2023
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Planzeichnung

Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle. Bei den zu lagernden und zu behandelnden Abfällen handelt es sich im Wesentlichen um mineralische Bau- und Abbruchabfälle, welche auf den firmeneigenen Baustellen anfallen sowie um Strauch- und Grünschnitt. Innerhalb des Lagerplatzes ist ein Stellplatz für die Behandlungsanlagen (mobile Brecher- und Siebanlage vorgesehen).

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen in der Zeit vom

07.08.2023 bis 08.09.2023

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter http://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Herrnhut, den 07.07.2023

Willem Riecke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung - Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen - Biotoptypen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen - Schalltechnisches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen - Lufthygienisches Gutachten

Informationen

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