Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ Fassung vom 17.04.2023
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2022 mit Beschluss Nr. 253/01/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.04.2023 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 01.06.2023 mit Beschluss Nr. 390/06/2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Unterlagen zum Entwurf
im Sekretariat des Stadtamtes Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,
vom 16.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
während der Dienststunden:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.
Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gehören:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.
Herrnhut, 02.06.2023
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930