Der Stadtrat Herrnhut hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“, in der Fassung vom 08.06.2022 mit redaktionellen Änderungen vom 07.09.2022, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom
24.10.2022 bis 25.11.2022
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der
Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwender/-in müssen lesbar enthalten sein.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung sozialen Zwecken dienender Gebäude und Einrichtungen. Das Sondergebiet wird entsprechend der zulässigen Nutzungen in Teilgebiete gegliedert. Der bereits vorhandene Gebäudekomplex der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in SO1a soll durch Ausweisung des SO1c erweitert werden können. Im Osten des Plangebietes ist in Teilgebiet SO1b die Errichtung von Wohngebäuden für Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit sonstigem Hilfebedarf sowie die Errichtung eines Funktionsgebäudes geplant.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,58 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Großhennersdorf: 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Menschen, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die Umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Der Eingriff aufgrund hinzukommender Bebauung kann vollständig durch Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet vollständig ausgeglichen werden. Die Planung beinhaltet die strukturelle Aufwertung des östlichen Plangebietes, weshalb mit positiven Auswirkungen auf Flora und Fauna zu rechnen ist. Es sind von der Planung keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Angrenzende geschützte Biotope (höhlenreiche Einzelbäume) werden nicht von der Planung berührt. Es gibt keine Bedenken gegen die Planung aus naturschutzfachlicher Sicht.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Die Versiegelung wird durch Festsetzung der Grundflächenzahl auf das nötige Maß beschränkt. Eine weitere ergänzende Baugrunduntersuchung wird bei der Objektplanung standortkonkret durchgeführt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
Im Osten Plangebiet befindet sich ein Entwässerungsgraben, welcher nicht durch bauliche Anlagen überplant wird. Es wird nicht mit negativen Auswirkungen auf das Grundwasser gerechnet. Durch die Beschränkung der Versiegelung werden negative Auswirkungen auf die Neubildung der Grundwasserrate vermieden.
Aufgrund der Standortgegebenheiten wird eine Ableitung des Regenwassers geplant.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima / Luft:
Es wird nur mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft gerechnet. Aufgrund der Festsetzungen von Pflanzbindungen und -geboten ist ein hoher Grünanteil mit positiven Auswirkungen auf Luft und Klima gesichert.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Im westlichen Plangebiet bleibt die vorhandene Bebauung erhalten, die Erweiterung erfolgt in gleicher baulicher Weise. Für das östliche Plangebiet wurde eine offene Bauweise und eine geringe Grundflächenzahl festgesetzt. Diese lockere Bebauung fügt sich gut zwischen die Bebauung des westlichen Plangebietes und die Bebauung der „Begegnungsstätte Fuchsgarten“ ein. Durch die geplanten Anpflanzungen wird das Gebiet in seinen Grünstrukturen aufgewertet und stellt den Anschluss zur offenen Landschaft her.
Es gibt keine regionalplanerischen Einwände gegen das Vorhaben.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter:
Es bestehen keine denkmalfachlichen Einwände gegen das Vorhaben.
Für das Plangebiet wurde ein vorgegeben Schutzbedarf gemäß TA-Lärm für eine Mischgebiet sowie für die Erweiterung der Werkstatt (SO1c) nicht lärmrelevante Nutzungen verbindlich festgesetzt. Dadurch können negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ausgeschlossen werden.
Angrenzende gewerbliche Nutzungen sind vorwiegend Eigennutzungen des Diakoniewerkes. Der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb befindet sich im langjährigen Bestand. Es sind keine Nutzungskonflikte mit angrenzenden schutzbedürftigen Bebauungen gegeben.
Es wird nicht mit einem merkbaren Einfluss, auf das öffentliche Straßennetz, durch das Vorhaben erwartet.
Positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch entstehen dadurch, dass für Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit sonstigem Hilfebedarf, ein modernes und den Bedürfnissen entsprechendes Wohn- und Therapieumfeld geschaffen und die Möglichkeit zum Aufsuchen der nah gelegenen Arbeitsstätte, gegeben wird. Somit ist vor allem mit positiven Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu rechnen.
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen
Homepage der Stadt Herrnhut: http://www.herrnhut.de/
Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Herrnhut, den 07.10.2022
Willem Riecke
Bürgermeister
Teil A – Planzeichnung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930