Bebauungsplan Stadt Herrnhut Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.10.2022 bis 25.11.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat Herrnhut hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“, in der Fassung vom 08.06.2022 mit redaktionellen Änderungen vom 07.09.2022, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom

24.10.2022 bis 25.11.2022

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                  9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag:              9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                     9:00 – 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der

Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwender/-in müssen lesbar enthalten sein.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung sozialen Zwecken dienender Gebäude und Einrichtungen. Das Sondergebiet wird entsprechend der zulässigen Nutzungen in Teilgebiete gegliedert. Der bereits vorhandene Gebäudekomplex der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in SO1a soll durch Ausweisung des SO1c erweitert werden können. Im Osten des Plangebietes ist in Teilgebiet SO1b die Errichtung von Wohngebäuden für Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit sonstigem Hilfebedarf sowie die Errichtung eines Funktionsgebäudes geplant.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,58 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Großhennersdorf: 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht zur Planung mit Anlagen (Baugrunduntersuchung, Schalltechnische Bewertung)
  2. Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Menschen, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die Umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung.

Der Eingriff aufgrund hinzukommender Bebauung kann vollständig durch Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet vollständig ausgeglichen werden. Die Planung beinhaltet die strukturelle Aufwertung des östlichen Plangebietes, weshalb mit positiven Auswirkungen auf Flora und Fauna zu rechnen ist. Es sind von der Planung keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Angrenzende geschützte Biotope (höhlenreiche Einzelbäume) werden nicht von der Planung berührt. Es gibt keine Bedenken gegen die Planung aus naturschutzfachlicher Sicht.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Erhalt und Erweiterung des Bestandes im Plangebiet (Werkstatt für behinderte Menschen), Errichtung von Wohn- und Funktionsgebäuden im Östlichen Plangebiet, Maß der baulichen Nutzung und Kompensation, Baugrund.

Die Versiegelung wird durch Festsetzung der Grundflächenzahl auf das nötige Maß beschränkt. Eine weitere ergänzende Baugrunduntersuchung wird bei der Objektplanung standortkonkret durchgeführt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Oberflächengewässer, Grundwasser, Regenwassers

Im Osten Plangebiet befindet sich ein Entwässerungsgraben, welcher nicht durch bauliche Anlagen überplant wird. Es wird nicht mit negativen Auswirkungen auf das Grundwasser gerechnet. Durch die Beschränkung der Versiegelung werden negative Auswirkungen auf die Neubildung der Grundwasserrate vermieden.

Aufgrund der Standortgegebenheiten wird eine Ableitung des Regenwassers geplant.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima / Luft:

Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Es wird nur mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft gerechnet. Aufgrund der Festsetzungen von Pflanzbindungen und -geboten ist ein hoher Grünanteil mit positiven Auswirkungen auf Luft und Klima gesichert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Bewertung des Landschaftsbildes.

Im westlichen Plangebiet bleibt die vorhandene Bebauung erhalten, die Erweiterung erfolgt in gleicher baulicher Weise. Für das östliche Plangebiet wurde eine offene Bauweise und eine geringe Grundflächenzahl festgesetzt. Diese lockere Bebauung fügt sich gut zwischen die Bebauung des westlichen Plangebietes und die Bebauung der „Begegnungsstätte Fuchsgarten“ ein. Durch die geplanten Anpflanzungen wird das Gebiet in seinen Grünstrukturen aufgewertet und stellt den Anschluss zur offenen Landschaft her.

Es gibt keine regionalplanerischen Einwände gegen das Vorhaben.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter:

Es werden Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Emissionen, Schallschutz, Denkmalschutz

Es bestehen keine denkmalfachlichen Einwände gegen das Vorhaben.

Für das Plangebiet wurde ein vorgegeben Schutzbedarf gemäß TA-Lärm für eine Mischgebiet sowie für die Erweiterung der Werkstatt (SO1c) nicht lärmrelevante Nutzungen verbindlich festgesetzt. Dadurch können negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ausgeschlossen werden.

Angrenzende gewerbliche Nutzungen sind vorwiegend Eigennutzungen des Diakoniewerkes. Der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb befindet sich im langjährigen Bestand. Es sind keine Nutzungskonflikte mit angrenzenden schutzbedürftigen Bebauungen gegeben.

Es wird nicht mit einem merkbaren Einfluss, auf das öffentliche Straßennetz, durch das Vorhaben erwartet.

Positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch entstehen dadurch, dass für Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit sonstigem Hilfebedarf, ein modernes und den Bedürfnissen entsprechendes Wohn- und Therapieumfeld geschaffen und die Möglichkeit zum Aufsuchen der nah gelegenen Arbeitsstätte, gegeben wird. Somit ist vor allem mit positiven Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu rechnen.

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Homepage der Stadt Herrnhut: http://www.herrnhut.de/

Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Herrnhut, den 07.10.2022

Willem Riecke

Bürgermeister

Teil A – Planzeichnung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.