Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2022 mit Beschluss Nr. 303/07/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“ gefasst.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 11.08.2022 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 01.09.2022 mit Beschluss Nr. 316/09/2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.
Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus:
im Sekretariat der Stadtverwaltung Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,
vom 26.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022
während der Dienststunden:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, HerrnhtuLöbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.
Herrnhut, 02.09.2022
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930