Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 03.03.2022 den Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ gefasst.
Die Fläche des Plangebietes liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), womit eine bauliche Entwicklung des Gebietes derzeit ausgeschlossen ist. Um Baurecht für die geplante Nutzung des Standortes zu erlangen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt verfassungsrechtlich bei den Kommunen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da es für die Stadt Herrnhut keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan gibt, wird der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger und regulärer Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Das B-Plangebiet befindet sich in der Stadt Herrnhut und ist ca. 12.160 qm groß. Es umfasst die Flurstücke 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut.
Es ist beabsichtigt, auf diesen Flächen ein neues Besucherzentrum für die Herrnhuter Sterne GmbH sowie die erforderlichen Stellplätze und Nebenflächen zu errichten.
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung und Teil B – Begründung in der Zeit vom
01.04.2022 – 02.05.2022
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09.00-12.00 Uhr
13.00-15.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr
13.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr
13.00-17.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter https://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Während der Auslegung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planvorentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ unberücksichtigt bleiben.
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930