Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10, 12 BauGB in der jeweils gültigen Fassung
Die Herrnhuter Sterne GmbH plant auf den Flurstücken Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut die Errichtung eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH sowie die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
Diese Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.
Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.
In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2022 nachstehenden Beschluss Nr. 253/01/2022 gefasst:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 12.160 m² groß und umfasst folgende Flurstücke:
Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930