Bebauungsplan Stadt Herrnhut Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.01.2022 bis 20.02.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne
“ in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10, 12 BauGB in der jeweils gültigen Fassung

Die Herrnhuter Sterne GmbH plant auf den Flurstücken Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut die Errichtung eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH sowie die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.

Diese Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2022 nachstehenden Beschluss Nr. 253/01/2022 gefasst:

  1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 12.160 m² groß und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Herrnhut: Flurstücke 196/b, 198/1 und 199/1.
  1. Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH und die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.
  2. Die Herrnhuter Sterne GmbH erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
  1. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
  2. Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.
  3. Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.
  4. Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Riecke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Lageplan

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