Bebauungsplan Stadt Heidenau Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans M16/1 "Freizeitareal Elbwiesen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.01.2026 bis 27.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ – VORENTWURF i. d. F. v. 20.11.2025
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 beschlossen, den
Bebauungsplan M 16/1 “Freizeitareal Elbwiesen“ aufzustellen (Vorlagen-Nr. 036/2025). Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 19.12.2025 im Heidenauer Journal Nr. 25/2025 ortsüblich
bekannt gemacht. In der Sitzung am 18.12.2025 des Stadtrats der Stadt Heidenau wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie die Dokumentation der Arterfassung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr.: 138/2025).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans M 16/1 „Freizeitareal Elbwiesen“ umfasst die
Flurstück Nr. 154/2 (Teilfläche), Flurstück Nr. 154/3, Flurstück Nr. 158/2 (Teilfläche), Flurstück Nr. 128/2 (Teilfläche) und Flurstück Nr. 158/4 (Teilfläche) der Gemarkung Mügeln mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung zeichnerisch festgesetzt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.
Planerisches Ziel ist die Qualifizierung und Entwicklung eines Freizeitbereiches mit sportlichem und touristischem Schwerpunkt. Ein weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung einer Naherholungsfläche am Elbufer und am Elberadweg für die Erholung der Allgemeinheit insbesondere für Sportler, Wanderer, Bootswanderer und Radfahrer.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen
und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten in Kenntnis setzen und einbinden. Unter
Beachtung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) liegen die folgenden
Unterlagen:

  • Planzeichnung i. d. F. v. 20.11.2025,
  • Begründung i. d. F. v. 20.11.2025,
  • Dokumentation der Arterfassung i.d.F.v. 18.11.2025)

zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau/ Bauamt, von-Stephan-Str. 4
(Brunneneck), 1. OG, Raum 108, 01809 Heidenau im Zeitraum


vom 19.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026


während der geltenden Öffnungszeiten
Montag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 8:30-12:00 Uhr


bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder
per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de, öffentlich aus.

Parallel dazu kann der Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ als auch im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist der Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. des Einwänders lesbar anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

C. Oertel
Bürgermeisterin

Kontakt

Stadt Heidenau 

Postanschrift: Dresdner Str. 47

Besucheranschrift: von-Stephan-Straße 4 (Brunneneck)

01809 Heidenau

Tel.: 03529 571-451

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