Innenbereichssatzung Stadt Heidenau Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung zur Aufstellung der Ergänzungssatzung "Heinrich- Zille- Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.01.2026 bis 14.02.2026
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Planzeichnung

Beschluss Nr. 137/2025/1

Ergänzungssatzung Heinrich- Zille- Straße- Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Heinrich- Zille- Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Anhang befindlichen Geltungsbereich beschlossen.

Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 77/1 der Gemarkung Mügeln.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung soll eine Bebaubarkeit des o.g. Flurstücks nach § 34 BauGB ermöglicht werden. Aufgrund der baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage soll es damit in den Innenbereich der Abgrenzungssatzung der Stadt Heidenau einbezogen werden. Damit wird ein bereits vorhandenes Flächenpotenzial zur Nachverdichtung genutzt, welches auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen ist.

Die Planung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Heinrich- Zille- Straße“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt gemacht.

C. Oertel
Bürgermeisterin

Kontakt

Marie Förster

SB Stadtplanung

Bauamt

Stadt Heidenau

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Tel.: 03529 571-433

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