Bebauungsplan Stadt Heidenau Beschluss

Bebauungsplan G 22/1 "Rudolf-Breitscheid-Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.06.2021 bis 17.06.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung zur Satzung des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“

Gemäß den folgenden Rechtsvorschriften macht die Stadt Heidenau die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ durch den Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge öffentlich bekannt:

1. Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728).

2. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl). S. 62), zuletzt geändert am 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722).

3. Satzung über die Form öffentlicher Bekanntmachungen der Stadt Heidenau (Bekanntmachungssatzung) vom 28.04.1994, zuletzt geändert am 28.04.2016.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 die Satzung über den Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 086/2020). Der Beschluss wurde im Heidenauer Journal Nr. 19/2020 vom 09.10.2020 bekanntgemacht.

Mit Schreiben vom 19.01.2021 wurde die Satzung zum Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung beim Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge eingereicht. Mit Bescheid vom 20.04.2021 wurde die Satzung (Az. 0004-14.6.28-621.4-160-10.0) unter der Bedingung der Einarbeitung redaktioneller Änderungen genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gegeben.

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 19.03.2019, mit redaktionellen Änderungen vom 20.01.2020 und redaktionellen Änderungen nach Erteilung der Genehmigung vom 20.05.2021 besteht aus:

- dem Rechtsplan (Teil A) mit den Textlichen Festsetzungen (Teil B),

- der Begründung,

- dem Umweltbericht,

- dem Grünordnungsplan sowie

- der zusammenfassenden Erklärung.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind dem Rechtsplan zu entnehmen.

Die Satzung des Bebauungsplanes wird in der Stadtverwaltung Heidenau, Dienststelle Nordstraße 27, 01809 Heidenau, Zimmer 102 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird von den zuständigen Mitarbeitern des Bauamtes, Sachgebiet Stadtplanung, Auskunft erteilt.

Die Einsichtnahme kann während der folgenden Öffnungszeiten

Montag:                                  8.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag:      8.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag:                                   8.30 – 12.00 Uhr

und überdies nach Terminvergabe beim Sekretariat des Bauamtes Heidenau unter Tel.: 03529/ 571 - 451 oder per E-Mail unter: bauamt@heidenau.de erfolgen. Aufgrund der gegenwärtigen Pandemiesituation kann eine Einsichtnahme gegenwärtig bis zur öffentlichen Bekanntgabe der Aufhebung der pandemischen Situation, ausschließlich mit Terminvergabe erfolgen. Auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz) in der Fassung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert am 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) wird hingewiesen.

Die o.g. Unterlagen können überdies ab Bekanntmachung auf der Website der Stadt Heidenau - Rubrik Bauen & Fördern eingesehen werden. 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ in Kraft.

Bekanntmachungshinweise

Baugesetzbuch (BauGB)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs können nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Fristen des § 215 BauGB zur Unbeachtlichkeit des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der dort bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind, wird entsprechend hingewiesen.

2. Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGO)

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 2Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat.

Kontaktperson

Stadt Heidenau

Bauamt/ SG Stadtplanung: Frau Rosin

Postanschrift: Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau

Besucheranschrift: Nordstr. 27, 01809 Heidenau

Sekretariat des Bauamtes: Tel.: 03529 571-451

Internet: www.heidenau.de

eMail: Stadtplanung@heidenau.de

(kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente)

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Grünordnungsplan
  • SaP-Bericht
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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