Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Verfahren zum BebauungsplanG 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“
Die Stadt Heidenau informiert hiermit über die beabsichtigte Planung eines Gewerbegebietes in Heidenau. Das Gebiet betrifft die Flurstücke 255/3, 255/4, 255/5 und 228/21 der Gemarkung Gommern.
Frau Windisch, Frau Ulbrich