Bebauungsplan Gemeinde Haselbachtal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2023 bis 23.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26 April 2023 unter Beschluss 14/IV/2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH“ im Ortsteil Häslich in der Fassung vom 16. März 2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der (Entwurfs-)Fassung vom 16. März 2023 und folgende umweltbezogene Stellungnahmen verfügbar:

  • Umweltbericht
  • Textteil zur Grünordnung
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Stellungnahme LRA Bautzen
  • Stellungnahme LfULG

Der Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung - Betriebserweiterung Edelstahl-Laser-Technik GmbH“ und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 16. Mai 2023 bis zum 23. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt. Dienstzeiten sind:

Montag 9.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können bis zum 23. Juni 2023 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Haselbachtal, 8. Mai 2023

Tobias Liebschner
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Tobias Liebschner
E-Mail: t.liebschner@haselbachtal.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersicht der Unterlagen
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Textteil zur Grünordnung
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Artenschutzfachbeitrag (Anlage)
  • Umweltbezogene Stellungnahme
  • Umweltbezogene Stellungnahme

Informationen

Übersicht
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