Bebauungsplan Gemeinde Haselbachtal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Zum Viebig II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.04.2023 bis 26.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. März 2023 unter Beschluss 11/III/2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zum Viebig II“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 10. Februar 2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Es sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Artenschutzfachbeitrag vom 26. Januar 2023

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zum Viebig II“ im Ortsteil Gersdorf einschließlich textlicher Begründung jeweils in der Fassung vom 10. Februar 2023 und der Artenschutzfachbeitrag vom 26. Januar 2023 werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 18. April bis zum 26. Mai 2023 in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:

Montag 9.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 11.30 Uhr

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können bis zum 26. Mai 2023 schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Schulstraße 7A, 01920 Haselbachtal) oder im Beteiligungsportal abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Haselbachtal, 11. April 2023

Tobias Liebschner
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Tobias Liebschner
E-Mail: t.liebschner@haselbachtal.de

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