Bebauungsplan Gemeinde Hartmannsdorf-Giegengrün Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan " Dorfstraße, südlich Hausnummer 83"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.03.2023 bis 10.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemeinde Hartmannsdorf

Bürgermeister

ÖFFENTLICHE B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung

des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf

 

Der Gemeinderat und der Bürgermeister der

Gemeinde Hartmannsdorf haben im öffentlichen Teil

der Gemeinderatssitzung am 13.02.2023 den Entwurf

des Bebauungsplans „Dorfstraße südlich

Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf in der

Fassung 12/2022, gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst Teile der Flst. 316, 322/2 (Baugebietsflächen für Wohngebäude) sowie 292/g, 315 und 905/11 (Verkehrsflächen der Dorfstraße) der Gemarkung Hartmannsdorf. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 5.060 m².

Ziel des Bebauungsplans ist rechtliche Voraussetzung für eine Errichtung von insgesamt vier Wohngebäuden in Abrundung des bestehenden Ortsteils zu schaffen. Darüber hinaus sollen ergänzend wohnnahe freiberufliche und kleingewerbliche Nutzungen in dem allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Crinitzer Wasser und Teiche im Kirchberger Granitgebiet“ (EU Melde-Nr. DE 5340-302, Landesmelde-Nr. 275) ca. 650 m nordwestlich des Plangebiets bestehen nicht.

Dies gilt aufgrund der getroffenen Festsetzungskulisse auch für das nordwestlich des Plangebiets gelegene Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Kirchberger Granit“, an das es eine minimale Annäherung bis auf 25 m mit der Nordwestecke auf Flst. 316 gibt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht (Entwurf) vom 30.12.2022 mit Aussagen/Auswirkungen zu den Schutzgütern:

  • Orts- u. Landschaftsbild

    • Landschaftsästhetische Erlebnisbereiche der freien Landschaft

    • Eigenart des Ortsbildes

    • Bebauungsdichten, zulässige Höhen baulicher Anlagen

  • Arten- u. Biotopschutz

    • Schutzgebiete nach Naturschutzrecht / gesetzlich geschützte Biotope/ Biotopverbund

    • Biotop- und Nutzungstypen

    • Pflanzen (streng geschützte Arten) / Tiere (streng geschützte Arten)

  • Boden / Fläche

    • Geologischer Untergrund / Hydrogeologie

    • Bodenverhältnisse

    • Altlasten / Vorbelastungen

    • Kulturbeeinflussung der Flächennutzungen

  • Wasser / Niederschlagswasserrückhaltung

    • Schutzgebiete und Risikogebiete nach Wasserrecht

    • Oberflächengewässer

    • Aussagen zur Gebietsentwässerung

    • flächenbezogenes Retentionsvermögen

    • Grundwasserüberdeckung + Schutzpotenzial / Wasserdurchlässigkeit/ Versickerungsfähigkeit

  • Klima / Einsatz erneuerbare Energien

    • Aussagen zur lokalklimatischen Einordnung und Bewertung der Auswirkungen (Luftaustausch und Bioklimatische Ausgleichsfunktion)

    • Bebauungsdichten, zulässige Höhen baulicher Anlagen und Wirkung der umgebenden Bebauungen

  • Techniken / Stoffe / Abfälle

    • Aussagen bzgl. erwartbarer Abfälle anhand der geplanten zulässigen Nutzungen

  • Luft / Emissionen

    • Aussagen zur Luftqualität (Vorbelastungen)

    • Aussagen zu Verkehrsbelastungen (Vorbelastung und Prognose)

  • Mensch / menschliche Gesundheit / natur- und landschaftsbezogene Erholung

    • Aussagen zu Verkehrsbelastungen (Vorbelastung und Prognose)

    • Aussagen zu angrenzenden Nutzungen

    • Aussagen zu radiologischer Hinterlassenschaften / Umgang mit Radon

    • naturbezogene Erholung

  • Kultur- u. Sachgüter

    • Aussagen zum Vorhandensein von Bau- und Kulturdenkmalen im Plangebiet und Bewertung der Auswirkungen

    • Aussagen zur archäologischen Relevanz des Plangebiets

    • Aussagen zum Vorhandensein bedeutsamer Sachgüter, z.B. regionale Ver- u. Entsorgungseinrichtungen

    • Aussagen über ausgeübte Nutzungen

  • Wechselwirkungen / Kumulierung mit Vorhaben anderer Planungen

    • keine anderen Vorhaben mit einem funktionalen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang

  • Festsetzungen für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Grünflächen mit Ausgleichsfestsetzungen

Der Entwurf des vorhabenbezogenen „Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischem und textlichem Teil sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit dem Gemeinsamen Umweltbericht vom 30.12.2022 nebst den gemäß § 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Dokumenten liegen in der Zeit

vom 06. April 2023 bis 10. Mai 2023

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

und in der Gemeinde Hartmannsdorf, Badstraße 1 in 08107 Hartmannsdorf während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

Nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 376062/83200 bzw. 037602/83175 können während der oben genannten Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Während dieser Auslegungsfrist ist es für jedermann möglich, Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen, wie oben benannt, nebst den gemäß § 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Dokumenten sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Gemeinde Hartmannsdorf

unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hartmannsdorf-giegenguen/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten an der o. g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden.

Hartmannsdorf, den 01.03.2023

C. Nicolaus

Bürgermeister

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Gemeinde Hartmannsdorf, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister Herrn Nicolaus

Anschrift: Gemeinde Hartmannsdorf, Badstraße 1, 08107 Hartmannsdorf

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Stadt Kirchberg, behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Prager

Anschrift: Stadt Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Dorfstraße, südlich Hausnummer 83" in Hartmannsdorf.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

-Stadt- bzw. Gemeinderäte und zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadtverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Hartmannsdorf, Badstraße 1, 08107 Hartmannsdorf um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Hartmannsdorf unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Hartmannsdorf, Badstraße 1, 08107 Hartmannsdorf übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

an den Sie sich mit Beschwerden wenden können.

Auf Wunsch ist eine Kopie erhältlich.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung Vorh. und Erschließung
  • Begründung zu Vorhaben und Erschließung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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