Flächennutzungsplan Stadt Hainichen Öffentliche Auslegung

3. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 23.10.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Hainichen

3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Hainichen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.09.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Teilän-derung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hainichen gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung in der Planfassung vom August 2026 findet in der Zeit

vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026

statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hainichen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hainichen/beteiligung/themen?status=NA&titel=hainichen und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen, Zimmer 216 während der Öffnungszeiten:

montags                9.00 - 12.00 Uhr

dienstags              9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

donnerstags         9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

freitags                 9.00 – 12.00 Uhr

ausgelegt.

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Hainichen,  Stadtplanung, Markt 1, 09661 Hainichen oder unter der E-Mail-Adresse:

hainichen@hainichen.de  

abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Dieter Greysinger                                                                               (Siegel)

Oberbürgermeister

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