Flächennutzungsplan Stadt Hainichen Frühzeitige Beteiligung

Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 08.06.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Hainichen

Veröffentlichung zum Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen (Anlage 1) einschließlich der Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom Februar 2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Hainichen hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 mit Beschluss Nr. 230/2026 den Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen (Anlage 1) einschließlich der Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom Februar 2026 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung beschlossen.

In der Zeit vom 04.05.2026 – 08.06.2026 wird der Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen (Anlage 1) einschließlich der Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom Februar 2026 ins Internet eingestellt:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hainichen/beteiligung/themen?status=NA&titel=hainichen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am

Donnerstag, den 7. Mai von 2026 17.00 bis 19.00 Uhr im Sitzungszimmer (2. Etage) des Rathauses der Stadt Hainichen, Markt 1. 09661 Hainichen

vorgestellt. Der Besuch der Veranstaltung ist öffentlich und für jedermann ohne Anmeldung möglich. Anregungen und Hinweise können während der Bürgerversammlung von jedermann vorgebracht werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen im Internet einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an hainichen@hainichen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hainichen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Hainichen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin erfolgt die Bekanntmachung Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Hainichen.

Hainichen, den 27.04.2026

Dieter Greysinger                                                                                 (Siegel)

Oberbürgermeister

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